Unterhaltsrechner wenn kinder selbst verdienen

Unterhalt für Kinder eins ist schon 19 und verdient ca 1800 Netto und das andere beginnt jetzt eine Lehre und verdient ca. 650 Netto. Ich Verdiene ca 2000 Netto und meine Ex ca 1200 so jetzt stellt sich mir die Frage muß ich überhaupt noch Unterhalt bezahlen und wenn ja wieviel und wo kann man das genau ausrechnen lassen.

Hallo,
andere Frage: für wen bezahlen Sie denn zur Zeit noch?
Also Ihre Frau bekommt schon ewig nichts mehr. Die 19 jährige Tochter natürlich auch nicht.
Wie alt ist das Kind was in der Ausbildung ist. Da muss man vorsichtig sein. Wenn da ein Titel beim Jugendamt liegt, dann ist der bis 18 Jahre und kann jederzeit ohne Vorwarnung den Betrag pfänden lassen. Aber schreiben Sie mir eben, wie alt das Kind ist. Dann kann ich Ihnen sagen, wie man das rechnen kann, allerdings , na egal. Ich muss erst wissen wie alt das zweite Kind ist. Bin jetzt eben 30 Minuten nicht da, aber dann wieder.

Gruss
Agnes
PS. habe die Öffentlichkeit raus genommen.

Das zweite Kind ist 16 Jahre alt und ich zahle derzeit 370 € für sie

Für’s 2. Kind schon, während der ersten Ausbildung. Für Nr.1 sicher nicht. Schau in die „Düsseldorfer Tabelle“(Google).

Hallo,

bei einem eigenen Nettoeinkommen von 1.900 Euro bekommt kein volljähriges oder auch minderjähriges Kind mehr Unterhalt. Das reicht doch wohl zum Leben.

Der „Lehrling“ kann vermutlich noch Unterhalt bekommen. Wieviel, hängt davon ab, ob er minderjährig oder volljährig ist. Hinzu kommt, ob er der einzige Unterhaltsberechtigte ist (also ob es z. B. noch eine „neue“ Ehefrau und weitere Kinder gibt).

Ausrechnen tut das ein Rechtsanwalt. Man kann aber auch in die Düsseldorfer Tabelle gucken und zusätzlich in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes (wo das Kind wohnt). Diese Leitlinien werden auch von diesem OLG auf der HP veröffentlicht.

Gruß

377 euro wären das monatlich. Da sie sich in einer Ausbildung befindet wird von ihrem Nettolohn 650 Euro sagten Sie 90 Euro berufsbedingte Ausgaben abgezogen. Bleiben 560 Euro. Diese teil man dann durch Vater und Mutter . Also 280 Euro. 377-280=97 Euro. Also müssten Sie noch 97 Euro bezahlen.
Sollten Sie aber eine Urkunde unterchrieben haben, können Sie ds nicht einfach kürzen. Die Urkunde, die man beim Jugendamt unterschreibt ist tituliert. Die Mutter könnte Sie sofort pfänden lassen. Ich weiss ja nicht wie sie sich verstehen, ansonsten müssen Sie zum Gericht und dort muss das geändert werden. Eine Neuberechnung beim Jugendamt reicht nicht aus, oder sie muss die Urkunde zu Ihren Händen geben. Glauben Sie nicht dem Jugendamt. Ist die Mutter nicht einverstanden, kann sie sofort pfänden lassen.
Irgendwie ist es auch für die Jugendlichen nicht nachvollziehbar, dass sie nun abeiten gehen und alles Geld abgeben müssen. Da kann man dann schon mal verstehen wenn die sagen, ich gehe nicht arbeiten. Da sollte man doch wenigstens den Kindern auch Geld lassen, aber vom Gesetz her ist das nicht vorgesehen. Nur berufsbedingte 90 Euro. Halt für Fhrten zur Arbeit und Arbeitskleidung. Sollte der Betrag höher sein in ihrem Beruf, so wird das auch angerechnet, aber halt kein Taschengeld für die Kinder selber. Wie gesagt, ist ein Titel da ist höchste Vorsicht geboten, dann müssen Sie klagen. Da werden Sie aber Recht bekommen, dauert nur wieder ewig alles. Hier die Düsseldorfer Tabelle. Da können Sie sehen an der rechten Seite Ihren Verdienst und oben das Alter des Kindes. Dann halbes Kindergeld abziehen (92 Euro). Das ist der Unterhalt wenn das Kind nichts verdient.
Gruss
Agnes

Das kann mann selber in der Düsseldorfer tabelle nach schauen.650€ ist knapp an der Grenze .50€ kann schon fällig werden.Wenn die Frau keinen Anspruch auf Ehe gattenausgleich stellt bist du raus.

hallo,
ab den 18 Geb. sind ja beide Eltern Barunterhaltspflichtig.
So w wie das aussieht brauchst du nicht viel oder gar nix mehr zahlen. Ich würde mal googeln…Unterhalt volljährig oder unterhalt für 18

lisa

hallihallo

genaueres kann dir das jugendamt sagen, was und ob du zahlen mußt.

gruß yvi

Hallo

das Kind mit 19 Jahren ist volljährig und damit nicht mehr unterhaltspflichtig. Selbst wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet, wäre der Verdienst zu hoch um von den Eltern Unterhalt zu fordern.

Das zweite Kind wäre unterhaltspflchtig, da es sich in einer Ausbildung befindet.

Hierbei wäre das Alter wichtig. Ist es unter 18 und lebt bei einem Elternetil, wäre der andere erstmal unterhaltspflichtig. Da er aber 650€ verdient und 90 Euro Pauschale abziehen darf, verbleiben 560€ anrechenbares Einkommen. Bei 2000€ aber immer noch weit über dem Satz (377€) in der Düsseldorfer Tabelle. Wenn er über 18 Jahre ist und eine eigene Wohnung hätte wäre sein Bedarf 670€. Nun wird aber das volle Kindergeld angerechnet und er hat 744€(560+184), also immer noch über dem Bedarf.

Fazit: Es braucht kein Unterhalt gezahlt werden. Ausserdem müssen die Kinder selber aktiv werden, wenn sie Unterhalt wollen.

Ein Fachanwalt kann das genau ausrechnen, sollte aber schon bei einer Erstberatung, zu einem ähnlichen Ergebniss kommen.

Gruss

Hallo,

hierzu rufen sie bitte die Düsseldorfer Tabelle auf.

Dort sind alle Angaben zu finden, die Sie benötigen.

Mfg

Angela06

gibt da denn nicht die düsseldorfer tabelle, die auch das irgendwie vorsieht und regelt?!

Ich kann mir nicht vorstellen das du noch Unterhalt zahlen mußt. Einfach mal beim Jugendamt informieren ansonsten hilft nur der weg zum Anwalt