Unterhaltsrechnung für volljährige

hallo,
nehmen wir mal folgendes an

Gesamteinkommen der Eltern (Vater:1500 €; Mutter: 1.500 €) = 3.000 €
Nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich sodann ein Bedarf des volljährigen Kindes, welches kein Eigeneinkommen hat, zur Schule geht und beim der Vater wohnt, gemäß 4. Einkommensgruppe i.H.v. (378 € abzüglich 184 € volles Kindergeld) = 194 €

Der Haftungsanteil des Vaters auf diesen Bedarfsbetrag errechnet sich wie folgt:
1500 € abzüglich Selbstbehalt mit 1.100 € =400 €;
Bedarf i.H.v. 194€ x 400€ : 1600€= ??

Der Haftungsanteil der Mutter errechnet sich wie folgt:
1.500 € abzüglich Selbstbehalt mit 1.100 € = 400 €;
Bedarf i.H.v. 194€ € x 400 € :1600€ = ??

wo die 1600€ herkommen,konnte man in der Tabelle bzw. in dem Bericht nicht ersehen

stimmt die rechnung?

danke

lisa

hallo,
nehmen wir mal folgendes an

Gesamteinkommen der Eltern (Vater:1500 €; Mutter: 1.500 €) =
3.000 €
Nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich sodann ein
Bedarf des volljährigen Kindes, welches kein Eigeneinkommen
hat, zur Schule geht und beim der Vater wohnt, gemäß 4.
Einkommensgruppe i.H.v. (488€ abzüglich 184 € volles
Kindergeld) = 304€

Der Haftungsanteil des Vaters und der Mutter auf diesen Bedarfsbetrag
errechnet sich wie folgt:
1500 € abzüglich Selbstbehalt mit 1.100 € =400 €;
Bedarf i.H.v. 304€ x 400€ : 1600€=76€:

wo die 1600€ herkommen,konnte man in der Tabelle bzw. in dem
Bericht nicht ersehen

stimmt die rechnung?

danke

lisa

Hallo,

die Berechnung 194 * 400 / 1600 sieht nach den Mangelfallberechnungen aus.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
Seite 3 unten

Das sind jedoch Fälle in denen die Summe des zu leistenden Barunterhaltes die verfügbare Summe des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Eigenbehaltes vom Nettoeinkommen übersteigt.

Des Weiteren findet sich die Zahl 378 € in o.g. Quelle lediglich auf Seite 6, Zahlbeträge NACH Abzug Kindergeld bei einem Einkommen zwischen 2301 und 2700 €.

Wenn das Kind bei Vater wohnt, müsste die Berechnung nach nicht über Mutterns Einkommen laufen: 1.500 € und Kind über 18 = 304 € und Ende der Rechnung, da dies nach Abzug des Eigenbehaltes leitsbar wäre?

Eventuell mal einen Link zu dem Bericht/Tabelle posten, welche verwendet wurde?
Gruß!
T.

hallo,

rechnen wir mal so
Vater, der sohn( 18 u.Schüler) lebt bei ihm, verdient ca.1500€…die Mutter 400€,ihr wird aber 1500€ angerechnet

Unterhaltsanspruch lt.DDT sind 488€…abzüglich 184€ Kindergeld

was muss die mutter an unterhalt zahlen

danke

lisa

Nabend!

die Mutter 400€,ihr wird aber 1500€ angerechnet

Wer rechnet ihr 1.500 € an, wenn sie nur 400 € verdient?

T.

Nabend!

die Mutter 400€,ihr wird aber 1500€ angerechnet

Wer rechnet ihr 1.500 € an, wenn sie nur 400 € verdient?

Hallo,
die Mutter verdient 1500 Euro genauso wie der Vater.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Gruß SUnny

hallo,

der anwalt und der richter sagen,die frau kann vollzeit arbeiten und somit mind. 1500€ verdienen
da sie aber arthrose im rücken hat,kann sie aber nicht vollzeit arbeiten,sie geht jetzt auch zum doc und läßt sich das bescheinigen,das sie nicht voll arbeiten kann
sie arbeitet jetztt 9 tage mit 7 stunden am packtisch…besser als nix

lisa

die Mutter verdient 1500 Euro genauso wie der Vater.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Das „Lob“ gebe ich gern zurück. Wie man - und eventuell auch du - lesen kann, verdient sie nur 400 €, soll sich aber einen Vollzeitjob suchen.
Wo ist dein Problem einfach mal nichts zu sagen, wenn man keine Ahnung hat?

Nabend!
sorry, aber diese Informationen gehören von Anfang an auf den Tisch.
Erst heißt es, die Mutter verdient 1500 €, im zweiten Posting ist die Rede von 400 € aber Anrechnung von 1500 und jetzt kommt das ganze mit Anwalt und Richter auf den Tisch.

Unabhängig von der kleckerweisen Information - hat die Mutter nun ein ärztliches Attest über die Erwerbsunfähigkeit in Vollzeit?
Davon unabhängig, gehen Aussagen zur Vollzeitberufstätigkeit meiner Erinnerung nach eher in die Richtung ob die Exfrau (hier gleich Mutter) Ehegattenunterhalt bekommt, wenn durch das Kind nicht gearbeitet werden kann.
Natürlich darf sich auch nicht der Unterhaltsverpflichtung entzogen werden, indem man den Job kündigt, was hier aber m.E. nicht zutrifft.

Da hier sowieso ein Anwalt bereits eingeschaltet ist - wieso wird dann noch in einem Forum gefragt?

T.