Mein Ex, der KV meines Sohnes, zahlt seit 4 Jahren regelmäßig Unterhalt. Wir haben uns damals aufgrund seiner Privatinsolvenz auf einen Betrag geeinigt. Dieser entspricht lt. Düsseldorfer Tabelle dem Minimum. Nun habe ich 2 Anliegen: Erstens war vereinbart, dass er den Unterhalt zu Monatsbeginn überweist. Anfangs funktionierte das sehr gut, in den letzten Monaten renne ich dem Unterhalt manchmal bis zu 14 Tagen hinterher. Wäre ja an sich nicht sooo schlimm, aber er lügt mich ständig an. Immer sagt er, er hätte überwiesen. Dann kommt jedesmal eine andere Ausrede: Mal hat er die falsche Kontonummer angegeben, mal hat sein Insolvenzverwalter die Überweisung nicht frei gegeben, o.a.
Kann man hier etwas machen? Ich meine, ich würde einfach nur gern etwas besser planen können.
Zweitens bekomme ich mit, dass mein Ex ständig neue Klamotten kauft, in Urlaub fliegt, chic essen geht. Er ist selbständig und ich habe die Vermutung, dass meinem Sohn mehr Unterhalt zustehen würde, als er zahlt. Ich muss dazu sagen, dass der KV einmal im Monat unseren Sohn zu sich holt (400 km Entfernung). Das kostet ja auch Geld, was er zahlt.
Meine Frage nun: Wenn ich den Unterhalt übers Jugendamt prüfen lasse, was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Hallo,
ich fange mal mit der Beantwortung der zweiten Frage an, weil dies eigenlich auch schon die erste Frage beantwortet.
Es ist in Ihrem Fall sehr empfehlenswert, beim Jugendamt eine Beistandschaft für Ihren Sohn einzurichten. Der Beistand kann sie gut beraten und kümmert sich auch um die Durchsetzung des Unterhaltes. Meistens sind das sehr erfahrene und familienrechtssichere Sachbearbeiter und die haben als Beistand dann auch das Rech,t Einkommensauskünfte einzuholen oder den Unterhalt zwangsweise durchzusetzen. Der Beistand wird sich auch sicherlich mit dem Treuhänder Ihres Ex in Verbindung setzen, um mal eine wenig nachzugraben, wie es mit den tatsächlichen Einkünften aussieht.
Schlimmes wird nicht passieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Hallo,
bevor du das Jugendamt oder einen Anwalt deines Vertrauens kontaktierst, sollest du das persönliche Gespräch suchen. Für die verbindlichen Leistungen können Daueraufträge eingerichetet werden.
Wenn Du den Weg dem Jugendamt oder Anwalt wählst, was sollte das passieren? Das Amt wird in anhalten einen weiteren Titel zu zeichnen, der Anwalt wird einen Mittelweg vorschlagen.
Entspannte Feiertage und Gruß
blackdaniel