Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Mutter und mein Vater leben seit ca. 40 Jahren zusammen. Leider ist die Ehe total zerrüttet. Meine Mutter bekommt keinerlei Rente hat aber ein ererbtes Vermögen von ca. 150.000 Euro. Mein Vater hat das Erbe (ein Doppelhaus) durch Alkohol und Spielsucht verschleudert. Rente hat mien Vater ca. 1.500 Euro

Meine Mutter würde sich gerne von meinem Vater trennen. Aber von 700 Euro mtl (Hälfte von meinem Vater) kann Sie nicht leben. Auch befürchtet Sie von Ihrem Vermögen meinen Vater unterstützen zu müssen, da er ansonsten mittelos ist.

Meine Frage:

Kann meine Mutter mehr Unterhalt bekommen so das mein Vater aber bedürftig wird (Sie bräuchte ca. 1000 Euro)

Kann meine Mutter auch Hartz IV beantragen bzw. andere Sozialleistungen (Wohngeld, ergänzende Sozialhilfe).

Meine Mutter leidet entsetztlich aber aufgrund der finanziellen Verhältnisse kann Sie sich momentan nicht trennen.

Was würdest du empfehlen.

Danke

Rainer

Hallo Rainer,

meine Mutter und mein Vater leben seit ca. 40 Jahren zusammen.
Leider ist die Ehe total zerrüttet. Meine Mutter bekommt
keinerlei Rente hat aber ein ererbtes Vermögen von ca. 150.000
Euro. Mein Vater hat das Erbe (ein Doppelhaus) durch Alkohol
und Spielsucht verschleudert. Rente hat mien Vater ca. 1.500
Euro

Die Mutter bekommt die Hälfte der Rentenpunkte aus den Ehejahren übertragen.

Dem Vater muss ein unantastbarer Selbstbehalt von 770 Euro bleiben.

Ob die Mutter öffentliche Mittel wie Hartz IV oder ähnliches bekommt, weiß ich nicht. Das hängt auch von ihrem Alter ab. Ist sie noch nicht im Rentenalter wird sie angehalten, sich eine Arbeit zu suchen.

Bei Hartz IV bekommt man auch nicht wesentlich mehr als sie jetzt schon bekommen würde. Sie muss halt die Wohnungsgröße und -miete dem Alleinsein anpassen. Wohnung verkleinern usw.

Meine Mutter würde sich gerne von meinem Vater trennen. Aber
von 700 Euro mtl (Hälfte von meinem Vater) kann Sie nicht
leben. Auch befürchtet Sie von Ihrem Vermögen meinen Vater
unterstützen zu müssen, da er ansonsten mittelos ist.

Ich habe die Einleitung oben so verstanden, dass das ererbte Vermögen der Mutter vom Vater verschleudert wurde. Bin jetzt also etwas verwirrt.

Wenn es noch da ist, muss sie das Erbe zwar nicht verkaufen, aber die Einkünfte daraus (z. B. Zinsen, fiktive Miete) werden den Einkünften des Vaters gegengerechnet.

Meine Frage:

Kann meine Mutter mehr Unterhalt bekommen so das mein Vater
aber bedürftig wird (Sie bräuchte ca. 1000 Euro)

Auf keinen Fall. Der Unterhaltszahler wird nicht (NIEMALS!) schlechter gestellt, als der Unterhaltsempfänger.

Kann meine Mutter auch Hartz IV beantragen bzw. andere
Sozialleistungen (Wohngeld, ergänzende Sozialhilfe).

Sie wird die Wohnungsgröße anpassen müssen. Hartz IV Empfänger verbleibt kaum mehr Geld als 770 Euro und die müssen auch mit diesem Betrag auskommen.

Meine Mutter leidet entsetztlich aber aufgrund der
finanziellen Verhältnisse kann Sie sich momentan nicht
trennen.

Ich bin zweimal geschieden. Die zweite Ehe war auch sehr unerfreulich gewesen und ich habe gelitten. Also habe ich mich getrennt und bin eben mit viel weniger Geld als vorher ausgekommen. Damit ich und mein minderjähriger Sohn besser überleben können und ich nicht auf Sozialhilfe falle, habe ich eben weit unter meiner Ausbildung gearbeitet.

Es muss jeder selbst entscheiden was ihm wichtig ist.

Der eine Mensch will finanzielle Sicherheit und der andere Mensch will (auch mit viel weniger Geld) eben glücklich sein.
Auch sie muss eine eigene Entscheidung treffen.

Was würdest du empfehlen.

Wenn ich mit einem Menschen unglücklich zusammenlebe, lebe ich garantiert nicht vierzig Jahre mit ihm zusammen. Dann „kratze ich die Kurve“ so schnell wie möglich.

Verlorene Jahre kann man nicht zurückholen. Geld ist unwichtig, so lange man ein bescheidenes Dach über dem Kopf hat und satt wird. Funktioniert wirklich, das habe ich ausprobiert. Kurze Zeit nach der Trennung habe ich dann einen Mann kennengelernt, mit dem ich heute noch sehr glücklich zusammenlebe.
Dieses Glück hätte ich nie gefunden, wenn ich an der unglücklichen Ehe vierzig Jahre lang festgehalten hätte.

Gruß
Ingrid

Hallo Rainer,

Ich gehe mal davon aus, dass deine Mutter das Vermögen verzinslich angelegt hat. Bei 3 % minus Steuern bleiben etwa 250 EUR mtl. als Einkommen. Die Einkommen beider Eheleute sind zu addieren auf mtl. 1.750 EUR. Davon stehen jedem Ehegatten die Hälte zu, also jeweils 875 EUR. Deiner Mutter stünde theoretisch 875 EUR minus ihrem eigenen Einkommen von 250 EUR also 625 EUR vom Vater zu. Allerdings hat der Vater seit neuester Gesetzgebung einen Selbstbehalt von 1.000 EUR. Somit hat die Mutter einen Unterhaltsanspruch von 500 EUR, den sie mit Hilfe eines Anwaltes einklagen kann. Den eingeklagten Unterhaltsanspruch (durch Urteil, Beschluss o.ä.) kann sie durch Pfändung des Renteneinkommens realisieren.
Grüße von Angelika

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hallo Rainer,
bei 40 Jahren Ehe gehe ich davon aus, dass auch Deine Mutter im Rentenalter ist und sie keine Erwerbsobliegenheit (Pflicht, den Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen) mehr trifft.
Sicher kann sie von dem ihr zustehenden Unterhalt nicht leben, denn Deinem Vater müssen 1.000 € Selbstbehalt verbleiben, das bedeutet, Deine Angaben vorausgesetzt, Deine Mutter würde 500 € von Deinem Vater erhalten (sofern man ihm mietfreies Wohnen und zu vermietende Räume unterstellt, könnte es mehr sein). Sie müsste beim örtlich zuständigen Sozialamt Grundsicherungsleistungen (nach SGB XII) beantragen. Das sog. Hartz IV was Du meinst, ist ALGII (nach SGB II)und wird Menschen, die vom Grunde her über 3 Std. tägl. erwerbsfähig sind, gewährt. Hier heisst die zuständige Behörde entweder ARGE oder Jobcenter o. ä. Dort wird ihr auch gesagt, ob sie Wohngeld beantragen muss. Die Sache mit dem Unterhalt und dem Vermögen müsste dann auch von der Behörde geprüft werden, sie gibt sozusagen dann ihren Anspruch ab. Das Erbe ist ja offenbar weg und nicht mehr zurückzuholen, leider. Aber wenn sie sich trotzdem traut, umso besser. Meine Mutter konnte das nie und sie harrt unter Leiden aus bis zum Ende…

Viele Grüße
Ulrike

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