Liebe/-r Experte/-in,
wie lange bekomme ich unterhalt nach der scheidung, ich habe im internet von neuregelungen hierrüber erfahren…es sollen angeblich ca. 3 jahre sein.
hallo Rainer,
darauf gibt es keine Pauschalantwort. Es kommt auf Ihren Anspruch an, der nach der Scheidung zu begründen wäre. Denn nach dem neuen Unterhaltsrecht hat jeder Beteiligte nach der Scheidung seinen Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen.
Wenn Sie Ihre Frage definieren, kann ich Ihnen näher antworten.
Wie alt sind Sie, betreuen Sie minderjährige Kinder, sind sie während der Ehe schwer erkrankt, wie lange waren Sie verheiratet, haben Sie während der Ehe gearbeitet, wenn ja, warum arbeiten Sie momentan nicht?
Das wären grob die unterhaltsrechtlich relevanten Fragen. Sie können sich gerne nochmals melden…
Gruß
U. Freimann
Liebe/-r Experte/-in,
wie lange bekomme ich unterhalt nach der scheidung, ich habe
im internet von neuregelungen hierrüber erfahren…es sollen
angeblich ca. 3 jahre sein.
hallo Rainer,
darauf gibt es keine Pauschalantwort. Es kommt auf Ihren
Anspruch an, der nach der Scheidung zu begründen wäre. Denn
nach dem neuen Unterhaltsrecht hat jeder Beteiligte nach der
Scheidung seinen Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen.
Wenn Sie Ihre Frage definieren, kann ich Ihnen näher
antworten.
Wie alt sind Sie - 49 Jahre ,
betreuen Sie minderjährige Kinder - Nein ,
sind sie
während der Ehe schwer erkrankt .- JA ,
Krebs aber nicht bösartig ,
wie lange waren Sie
verheiratet - 30 Jahre ,
haben Sie während der Ehe gearbeitet - JA ,
wenn ja,:warum arbeiten Sie momentan nicht?- kein Job wegen Erkankung und mobbing beim vorhergehenden Arbeitgeber
Das wären grob die unterhaltsrechtlich relevanten Fragen. Sie
können sich gerne nochmals melden…Gruß
U. Freimann
Gruss
RainerLiebe/-r Experte/-in,
wie lange bekomme ich unterhalt nach der scheidung, ich habe
im internet von neuregelungen hierrüber erfahren…es sollen
angeblich ca. 3 jahre sein.
hallo Rainer, sofern Sie noch nicht geschieden sind, sollten Sie Unterhalt im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch einen Rechtsanwalt einklagen lassen. Einen Trennungsunterhaltsanspruch haben Sie, wenn Sie während der Ehe bzw. während der Trennungszeit Ihre Arbeit unverschuldet verloren haben und gegebenenfalls einen nachehelichen Unterhaltsanspruch wegen Krankheit. Dies kann ich jedoch nicht beurteilen und bzgl. der Krankheit wären fachärztliche Atteste oder ein Gutachten erforderlich. Nachehelicher Unterhalt wird von den Gerichten je nach Gegebenheit jetzt zeitlich begrenzt. Nehmen Sie sich einen „Fachanwalt für Familienrecht“. Als Punkt zwei sollten Sie das Einkommen Ihrer Ehefrau ansehen. Es kann durchaus sein, dass Sie vom Grunde her einen Unterhaltsanspruch haben, aber die Gegenseite nicht leistungsfähig ist. Ihrer ehefrau steht ein Betrag von 1000 € zu (Miete + Lebensunterhalt). Was sie darüberhinaus netto verdient, könnte man nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus sowie evtl. ehebedinger Belastungen (Schulden) für Unterhalt heranziehen. Sofern noch Kinder bei ihr im Haushalt sind, sind diese unterhaltsrechtlich vorrangig.
Wenn Sie jetzt vermuten, dass Ihre Frau Unterhalt für Sie zahlen kann, sollten Sie Ihren Anwalt ansprechen.
Grüße
Ulrike
Liebe/-r Experte/-in,
wie lange bekomme ich unterhalt nach der scheidung, ich habe
im internet von neuregelungen hierrüber erfahren…es sollen
angeblich ca. 3 jahre sein.
Hallo,
erst mal ist nach einer Scheidung jeder für sich selber verantwortlich. Lediglich wenn man wegen der Ehe Nachteile im Berufsleben hatte, bekommt man u. U. einen Ausgleich.
Drei Jahre Unterhalt gibt es für die Betreuung eines Kindes - also bis ein Kind 3 Jahre alt ist.
Gruß
Ingrid