Hallo,lieber Experte,
ich habe folgende Frage: mein Lebensgefährter hat heute einen Brief von Unterhaltsvorschusskasse bekommen, in dem steht, dass er bis 1.12.09 fast 10 000€ bezahlen muss. Weil seine Ex-Frau dieses Geld vom Jugendamt für ihre 2 gemeinsame Kinder bekommen hat. Sein Unterhalt beträgt 900€. Kann man was dagegen tun? Für uns ist es unmöglich dieses Geld zu bezahlen! Zur Info haben auch ein gemeinsames Kind.
Danke im Voraus!!
Mit freundlichen Grüßen Sabrina und Alex.
Hallo Sabrina,
Hallo Alex,
selbstverständlich haben die beiden bei der Mutter lebenden Kinder Anspruch auf Unterhalt. Der Unterhalt errechnet sich nach dem Lebensalter der beiden Kids und dem bereinigten Nettoeinkommen des Kindesvater. Hier in NRW wird die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab gesetzt. Einfach mal danach googlen. Solange aber noch kein Titel von einem Familiengericht festgestzt ist besteht keine Zahlungsverpflichtung
Die Jugendämter bzw.Unterhaltsvorschusskasse haben die Beistandschaft übernommen und sind mit der Unterhaltszahlung in Vorleistung gegangen und holen sich natürlich das vorgestrecke Geld aus Steuermittel vom Kindesvater zurück. Wenn nötig über den Klageweg.
Bei der Berechnung wird oft sehr einfach verfahren. Monatliches Durchschnittseinkommen (incl. Weihnachtsgeld, Sonderzahlung usw.) minus € 900,- gemäß Düsseldorfer Tabelle -fertig- d.h alle Einnahmen über den Betrag hinaus können gemäß der Tabelle für den Unterhalt berücksichtigt werden. Oft werden einkommensmindernde Kosten wie Fahrt-, Werbungskosten, krankheitsbedingte Aufwendungen, Schulden nicht berücksichtigt.
Bei einer so hohen Rückforderungssummer würde ich mir Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht einholen.
Viel Erfolg
blackdaniel