Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Unser Sohn wird bald 18, Gymnasist. Ständig Konflikten bis zum Gewaltausbrüche. Frage: wie kriege ich Ihm aus meinem wohnung und welsche Pflichten und Wie lange haben wir bzw. Eltern?
Er geht freiwillig nicht weg, wird seine Rechte möglichstlang geniessen,(will kein Berufausbildung) verklagt mich bei erste Möglichkeit - so sagt er laut.

Was kann ich tun damit weniger Verlüsten aus diese Situation rauskommen?

Danke!
Jürgen

Hallo,

ab 18 ist er volljährig und für sich selbst verantwortlich. Eltern zahlen dann nur, wenn das „Kind“ in einer Ausbildung (Schule, Lehre, Studium o. ä.) ist oder sich wegen Krankheit/Behinderung nicht selbst ernähren kann. Allerdings muss man als Eltern/Geschwister/Stiefeltern sich keine Gewalt von einem Kind - egal welchem Alters - gefallen lassen.

Gammeln eines Volljährigen läss kein Richter finanzieren.

Problem innerhalb einer Familie ist meist, dass man die Konflikte selten nachweisen kann. Das muss man bei einem Gerichtsverfahren.

Mein Tipp wäre hierzu: in Anwesenheit von elterlichen Freunden (als Zeugen) dem Junior mitteilen, dass er sich nach dem Abi eine Ausbildung zu suchen hat und in den nächsten vier Wochen mindestens 20 Bewerbungen und Gespräche beim Arbeitsamt vorlegen muss.

Tut er nix oder ist das was er tut völlig unzureichend, seine Sachen packen und vor die Tür stellen und Schloss auswechseln. Notfalls den Kram zu seinen Freunden/seiner Freundin fahren.

Wenn möglich auch Beweise/Zeugen für die Gewaltausbrüche sammeln. Hat er so einen Ausbruch nach der Volljährigkeit (geht meist sogar schon kurz vor der Volljährigkeit) sofort die Polizei rufen und ihn der Wohnung verweisen lassen.

Auch eigene offene Stellen (Ausbildung und Jobs) sammeln um nachzuweisen, dass es diese gab, wenn er behauptet er kann nichts finden.

Die ARGE (oder ähnl. Behörden) werden versuchen Unterhalt einzutreiben. In solchen Fällen (wenn man Zeugen/Beweise für das Fehlverhalten hat) kann man es ruhig auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Entweder Junior wird klug und arbeitet oder macht eine Ausbildung und benimmt sich, oder er muss schauen wo er bleibt.

Gruß
Ingrid

hallo Jürgen,
vom Grunde her sind die Eltern unterhaltsverpflichtet, so lange sich das Kind noch in allgemeiner Schulausbildung befindet, egal was es anstellt. Und solange der Sohn noch nicht 18 ist, braucht er auch die Einwilligung seiner Eltern um auszuziehen (er wäre ja dann Empfänger von Sozialleistungen). Die Höhe des Unterhalts bemisst sich am Einkommen der Eltern.
Sollte er allerdings nach seinem Schulabschluss länger auf der faulen Haut und damit auf Ihrer Tasche liegen, verwirkt er seinen Unterhaltsanspruch. Ihn trifft dann die Obliegenheit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst sicher zu stellen. Damit könnten Sie ihn konfrontieren.
Klage? Wer ist der gesetzliche Vertreter Ihres Sohnes vor Gericht, da minderjährig) Das Jugendamt?
Viele Grüße
Ulrike

Solange er noch nicht volljährig ist, sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Bei Eintritt der Volljährigkeit besteht eine Unterhaltspflicht nur noch, solange sich das sogenannte privilegierte Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Ansonsten wird erwartet, dass es seinen Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme selbst zu bestreiten hat. Die angestrebte Ausbildung muss aber zwingend zu einem Abschluss führen, ansonsten erlischt die Unterhaltspflicht der Eltern.=====

Gruß