Unterhaltsrecht

hallo,
ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat. das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem amt die situation darstellen.
danke
roland

…tut mir sehr leid, aber in diesem Falle bin ich überfragt
MfG MK

Hallo Roland,

in diesem Fall würde ich auf jeden Fall die Meinung des Amtes einholen, um zum Wohle deiner Tochter auf Nummer Sicher zu gehen.

Gruß
Thomas

Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Aber vielleicht wissen das Jugendamt und das Bafögamt ob du auch für eine zweite Berufsausbildung mit aufkommen mußt.

Gruß
Ellibeck

Hallo,

ich würde beim Amt klarstellen, dass ich meine Daten nicht zur Verfügung stelle. Die Pflicht mit Ende der 1. Ausbildung für Unterhalt ist für Sie eigentlich erloschen.

mfg

bianca

Lieber Roland.
wenn du eine Unterstützung im Rahmen des Gesetzes als genug empfindest, solltest du dem Amt die Situation erklären. Wenn du freiwillig Unterstützung/Unterhalt leistest, kannst du selbst die Höhe bestimmen.
Ich kenne die Situation nicht, in welchem Verhältnis die Unterhaltspflicht eingefordert wurde. Daher empfiehlt sich immer, mit dem zuständigen Amt zu sprechen. Wenn keine Pflicht mehr für dich besteht, ist alles andere als freiwillige Leistung zu werten.

Viel Erfolg
Michael

Hallo Roland,
leider kann ich dir keine genaue Antwort geben weil sich mein Wissen auf kleinere Kinder bezieht. Es ist schon richtig das das Kind nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie es aber mit dem Bafög Antrag aussieht entzieht sich meinem Wissen. Ich würde einfach mal beim Bafögamt nachfragen, die müssten doch eine genaue Antwort geben können. Wenn die Tochter aber auch weiter auf Unterhalt besteht so würde ich dieses mit Ihr besprechen und notfalls zu einem Anwalt gehen mit ihrem Wissen. Damit sie sich davon überzeugen kann das kein Anspruch mehr besteht und vorallem nicht euer Verhältnis darunter zu leiden hat. Sorry das ich dir nicht wie erhofft weiter helfen konnte. Alles Gute für dich und lieben Gruß Susanne

habe keine Ahnung