Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene

> >> :ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach
> >> :der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat.
> >> :das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite
> >> :berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
> >> :unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt
> >> :ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten
> >> :ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen
> >> :oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem
> >> :amt die situation darstellen.danke roland

hallo, ja so ist auch mein wissensstand. für die erste berufliche ausbildung bist du noch mit heranziehbar mit unterhalt. danach muß deine tochter für ihren unterhalt allein sorgen. wenn sie eine weitere ausbildung tätigt muß sie sich selbst gedanken machen wie sie ihren unterhalt bestreiten will, bei meinem sohn gab es da keinerlei probleme, bei seiner zweiten ausbildung ist er mit dem ausbildungsentgelt über die runden gekommen und hat sich am wochenende teilweise noch einen kleinen verdienst mit jobben erarbeitet. mehr kann ich dir da leider auch nicht zu sagen. gruß mischa

Hallo Roland,

das kannst Du zwar versuchen, aber das wird nicht viel bringen. Wir sind in der gleichen Situation. Mit der Begründung „dass es dem Kind zugestanden werden muß, dass es sich 1x umorientiert“, müssen wir eine zweite Ausbildung inkl. Unterhalt zahlen…

Viel Glück,Anja

Hallo Roland,

Du bist ja so oder so nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, da sie ja schon eine Ausbildung beendet hat. Ich halte es auch für zweifelhaft, ob sie überhaupt nochmals Bafög erhalten wird. In meinen Augen bist Du da völlig raus, denn niemand kann von Dir Unterhalt verlangen. Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben und sende Dir sonnige Grüße aus Berlin

Sorry,dass ich mich heute erst melde,war lange im Krankenhaus.
Da Deine Tochter 23 Jahre alt ist und eine abgeschlossene Ausbildung hat,bist Du nicht mehr unterhaltspflichtig und DAS würde ich dem Amt auch so mitteilen.Ich würde den Antrag nicht ausfüllen…

Gruß Seegurke