Unterhaltsrecht

Hallo,

ich wurde zwar nicht gefragt, will aber meinen Senf dazugeben, da manche Auskünfte nicht ganz korrekt waren:

Du bist nicht gezwungen hinzunehmen, dass das Kind nur Dich als Unterhaltszahler „auserkoren“ hat. BEIDE Eltern sind zu Barunterhalt verpflichtet.

Du musst Deine Tochter auffordern, dass sie die Einkünfte (bei Selbständigen der letzten 36 Monate) von der Mutter offenlegt. Steuerunterlagen, komplette Gewinn- und Verlustrechnung (oder wenn vorhanden die Bilanz).

Aus Euer beider Einkommen wird dann die Barunterhaltspflicht anteilig errechnet.

Die Tochter ist gezwungen BAFöG zu beantragen. Eltern von volljährigen Kindern haften nicht dafür. Auch der Kreditanteil vom BAFöG muss unterhaltsmindernd angerechnet werden.

Volljährige Kinder sind nämlich gezwungen ihre Eltern soweit als möglich zu entlasten. Dazu gehört eben auch, dass sie Anträge auf öffentliche Mittel stellen, Steuererklärungen einreichen usw.

Deine neue Ehefrau geht im Normalfall der studierenden Tochter vor. Vor allen Dingen wenn die Tochter momentan gar keine Ausbildung macht, braucht man auch nicht bezahlen. Die Gerichte erlauben meist eine Orientierungsphase von ca. 3 Monaten um zu überlegen, welche Ausbildung man machen möchte.

Dein Selbstbehalt ist jetzt - nach Beendigung der Schulausbildung - höher als vorher.

Evtl. beim nächsten Väterverein (z. B. www.vafk.de) melden um sich dort noch Hilfe zu holen.

Gruß