Hallo,
ich bin ratlos und wäre dankbar, wenn mir jemand von Ihnen helfen könnte.
Es geht um den Unterhalt meiner Tochter aus einer unehelichen Beziehung.
Vorab möchte ich aber einiges zu meiner Situation erklären.
Seit 20 Jahren leide ich an MS und bin seit dem schwerbehindert.
Meine damalige Lebensgefährtin, mit der ich die gemeinsame Tochter habe, trennte sich von mir aufgrund meiner voranschreitenden Erkrankung. Sie behielt das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Meiner Unterhaltspflicht für das Kind bin ich immer und liebend gerne nachgekommen.
Außerdem habe ich mich auch bei allen zusätzlichen Kosten, (Führerschein usw.) beteiligt, weil ich der Mutter keine weitere Gelegenheit geben wollte, das Kind mir gänzlich zu entziehen. So merkte ich leider aber auch nicht, wie das Geld erst von der Kindesmutter und später dann auch von meinem Kind selbst instrumentalisiert wurde.
Auch meine Tochter beschränkte den Kontakt zunehmend nur noch auf das Finanzielle. Aufgesucht werde ich nur, wenn zusätzliche Zahlungen gefordert werden.
Eine Absprache bezüglich Entscheidungen die die Tochter trifft, (z.B. Gründung eines eigenen Hausstandes während der Schulausbildung usw.) finden mit mir nicht statt. Ich werde vor vollendete Tatsachen gestellt, für die ich, wie sie meinen, finanziell aufkommen muss.
Letztes Jahr, als sie 18 wurde verlangte sie von mir mehr Geld, da ihre Mutter nicht bereit sei ihren Anteil an Unterhalt an sie zu zahlen. Ich musste feststellen, dass ihre Mutter ihr tatsächlich nur das Kindergeld zukommen ließ und so versuchte die Kosten der Tochter vollkommen von mir decken zu lassen.
Ich riet meiner Tochter Schülerbafög zu beantragen, da ich mit meinem Gehalt aus dem öffentlichen Dienst als Angestellter nicht in der Lage bin, für den gesamten Unterhalt aufzukommen. Der Bafögantrag kam leider nicht zustande, weil meine Tochter es vorzog ihre Mutter davor zu schonen, ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit offenlegen zu müssen.
Vor zwei Jahren habe ich geheiratet. Trotzt aller Bemühungen meiner Frau und mir, hat sich an dem Verhältnis zu meiner inzwischen 19 Jahre alten Tochter nichts geändert. Im Gegenteil; Leider werden wir inzwischen trotz unserer emotionalen und finanziellen Bereitschaft um den Kontakt zu ihr aufrechtzuerhalten von ihr beleidigt, verleumdet und gemieden.
Nach dem sie dieses Jahr Abitur gemacht hat ließ sie mir nach mehrmaliger direkter Nachfrage bei ihr über das Amt mitteilen, dass sie sich bisher für keinen Beruf entscheiden konnte. Sie zog es vor, in der nächsten Zeit verschiedene Praktika zu machen, hieß es, um eine Berufsentscheidung treffen zu können.
Weil ich die Weiterzahlung des Unterhaltes bis zur Vorlage einer Berufsausbildungsbescheinigung verweigert habe, sucht sie nun nach Möglichkeiten mich doch weiterhin zur Unterhaltszahlung zu verpflichten.
Meine Ehefrau, hat derzeit keinerlei Einkünfte. Sie war gezwungen eine dreijährige Ausbildung anzufangen, die sie aus ihrem eigenen Vermögen bezahlen muss.
Im Gegensatz zu der Kindesmutter besitze ich auch nicht das geringste Privatvermögen und habe aufgrund meiner Erkrankung hohe Kosten die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Meine Fragen mit denen ich mich an Sie wende sind folgende:
1.)Wie kann ich mich beim Wiederaufleben eines Unterhaltsanspruches durch eine Berufsausbildung davon vergewissern, dass ihre Angaben zu der Ausbildung auch der Wahrheit entsprechen?
2.)Können außerordentliche Zahlungen die ich an meine Tochter seit ihrer Volljährigkeit gemacht habe, bei Wiederaufleben des Barunterhalts durch eine Berufsausbildung, gegen gerechnet werden?
3.)Habe ich einen Anspruch darauf, überschüssige Zahlungen die ich in der Vergangenheit auf das Konto der Kindesmutter (vor der Volljährigkeit) geleistet habe von der Mutter zurück zu fordern?
4.)Wie wirkt sich meine derzeitige familiäre Situation auf die Berechnung des Barunterhalts im Falle des Wiederauflebens aus? Da ich durch die Erwerbslosigkeit meiner Ehefrau derzeit Alleinverdiener meiner Familie bin. Meine Frau und ich haben keine weiteren Kinder.
5.) Wie ist die Rangfolge? Wer wird bevorzugt behandelt? meine Tochter oder meine Frau?
6.)Welche Rechte habe ich bezüglich des Unterhaltes meiner Tochter bzw. welche Pflichten hat meine Tochter mir gegenüber angesichts der Tatsache dass ich unter einer schweren chronischen Krankheit leide und nicht weiß, wie lange ich noch Erwerbstätig sein kann?
7.)Kann ich es von ihr fordern für ihre Ausbildung Bafög zu beantragen?
Für eine Unterstützung durch die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Mikoronau