Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Der Vater meiner 2 Kinder hat neu geheiratet. Er hatte bis dato Steuerklasse 1 mit 1 Kind auf der Steuerkarte. 1 Kind habe ich auf der Steuerkarte.
Seine jetzige Ehefrau ist selbständig/freiberuflich.

1.)Muß er durch den Steuervorteil durch die Heirat mehr Kindesunterhalt für die bei mir lebenden Kids zahlen??? Welche Steuerklasse kann er nun am günstigsten gewählt, wenn sie keine Steuerklasse hat?

2.)Ist es korrekt, dass wir weiterhin jeweils 1 Kind auf der Steuerkarte haben, weil er unterhaltspflichtig ist?

3.)Wann ist es sinnvoll eine Unterhaltsneuberechnung vom Anwalt o. Jugendamt durchführen zu lassen? Bereits jetzt oder nachdem er seine Steuererklärung für 2011 eingereicht hat?

4.) Ist es sinnvoller vom Rechtsanwalt o. Jugendamt eine Berechnung durchführen lassen?
Was kostet mich das beim RA?

Die letzte Berechnung habe ich vor ca. 3 Jahren durchs Jugendamt durchführen lassen. Wobei die eher auf das Kindeswohl u. Umgang Vater/Kinder pledieren, als auf Erhöhung der Zahlungen durch den Vater.
Er beteiligt sich auch nicht an außergewöhnlichen Ausgaben wie z.B. Konfirmation, Klassenfahrten etc.
Er wird auch nicht freiwillig Unterhalt erhöhen, selbst wenn er mittlerweile mehr verdient als vor 3 Jahren. Schon gar nicht wird er mir seine Lohnabrechnungen freiwillig zeigen um dem ganzen Procedere mit RA zu entgehen. Muß leider diesen Weg gehen.

Ich danke im Voraus für guten Rat!

Liebe Sabine,

zu den teuerrechtlichen Fragen kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen - da sollten Sie einen Steuerexperten kontaktieren.

Zum Thema Unterhalt:
Ich unterstelle mal, dass Ihre Kinder minderjährig sind. Da empfehle ich, eine sogenannte Beistandschaft bei Ihrem örtlichen Jugendamt einrichten zu lassen. Diese ist kostenlos, kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden und nimmt Ihnen alle Maßnahmen ab, die zur Erfüllung der Unterhaltsansprüche erforderlich sind, angefangen von der Einkommensauskunft des barunterhaltspflichtigen Elternteils bis hin zur Zwangsvollstreckung, wenn der berechnete UH nicht gezahlt wird. Die machen im Prinzip dasselbe was ein Rechtsanwalt machen würde, nur mit dem feinen Unterschied, dass es kostenlos ist. Vielleicht kennen die sich ja sogar auch mit der Steuerfrage aus :smile:
Herzliche Grüße
Rainer Hübsche

Hallo,

die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 festgelegt. Wie schon erwähnt kann die Berechnung durch den Beistand beim Jugendamt erfolgen oder durch einen Familienanwalt.

Für die Kostenübernahme kann beim zuständigen Gericht ein Antrag einen Beratungsschein für einen Anwalt Deiner Wahl angefordert werden. Der ist in der Regel kostenfrei wenn Du nur über geringes Einkommen und keine Rechtschutzversichung besitzt.

Die beste Lösung ist wenn Du Dich vorher mit der Düsseldorfer Tabelle beschäftigst und Dich mit dem Kindesvater über einen angemessene Anpassung einigen kannst.

Viel Erfolg

Gruß blackdaniel

Hallo Sabine,

eine Heirat hat mit Deinen Kindern nichts zu tun. Allerdings würde ich den Unterhalt durch das Jugendamt neu berechnen lassen, denn Dein Ex-Mann ist nicht verpflichtet, sich zu melden, wenn er mehr Einkommen hat. Und das Jugendamt berechnet in der Regel immer zu Gunsten der Kinder. Selbst wenn er jetzt nochmals Vater werden sollte, stehen Deine Kinder immer an erster Stelle, was den Unterhalt betrifft. Zu den außergewöhnlichen Belastungen kann ich Dir leider nichts sagen, dass würde ich gleich beim Jugendamt mit abklären.
Ich würde lieber den Weg zum Jugendamt wählen, weil diese Sache kostenlos ist. Beim Anwalt musst Du im Endeffekt alles bezahlen und dieser macht auch nichts anderes als in die Düsseldorfer Tabelle zu sehen.
Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir alles Gute
Sonbaer

Liebe/-r Experte/-in,

Der Vater meiner 2 Kinder hat neu geheiratet. Er hatte bis
dato Steuerklasse 1 mit 1 Kind auf der Steuerkarte. 1 Kind
habe ich auf der Steuerkarte.
Seine jetzige Ehefrau ist selbständig/freiberuflich.

1.)Muß er durch den Steuervorteil durch die Heirat mehr
Kindesunterhalt für die bei mir lebenden Kids zahlen??? Welche
Steuerklasse kann er nun am günstigsten gewählt, wenn sie
keine Steuerklasse hat?

Im günstigsten Fall hat er Steuerklasse 3!Er muss denke ich mehr Unterhalt bezahlen denn er kommt dann in der Düsseldorfer Tabelle in eine andere Gehaltsklasse.

2.)Ist es korrekt, dass wir weiterhin jeweils 1 Kind auf der
Steuerkarte haben, weil er unterhaltspflichtig ist?

Ja,das ist korrekt.

3.)Wann ist es sinnvoll eine Unterhaltsneuberechnung vom
Anwalt o. Jugendamt durchführen zu lassen? Bereits jetzt oder
nachdem er seine Steuererklärung für 2011 eingereicht hat?

Sobald er geheiratet hat ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.denn mit der Heirat hat er am darauffolgenden Monat schon die günstigste Steuerklasse.

4.) Ist es sinnvoller vom Rechtsanwalt o. Jugendamt eine
Berechnung durchführen lassen?
Was kostet mich das beim RA?

Anwalt ist immer besser.Wegen den Kosten weiß ich jetzt nicht ob du auch verdienst.aber ich würde auf jeden Fall am Familiengericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen dann musst du beim Anwalt nur einmalig 10 Euro bezahlen.Manche Anwälte sind auch so kulant dass sie den Akt anschauen und dir von vorn herein sagen ob du erfolg hast oder nicht und dann verlangen die auch für das erste Gespräch nichts.

Die letzte Berechnung habe ich vor ca. 3 Jahren durchs
Jugendamt durchführen lassen. Wobei die eher auf das
Kindeswohl u. Umgang Vater/Kinder pledieren, als auf Erhöhung
der Zahlungen durch den Vater.
Er beteiligt sich auch nicht an außergewöhnlichen Ausgaben wie
z.B. Konfirmation, Klassenfahrten etc.

Laut Gesetz muss er das auch nicht denn dies ist mit dem Unterhalt alles abgegolten.Sorry

Er wird auch nicht freiwillig Unterhalt erhöhen, selbst wenn
er mittlerweile mehr verdient als vor 3 Jahren. Schon gar
nicht wird er mir seine Lohnabrechnungen freiwillig zeigen um
dem ganzen Procedere mit RA zu entgehen. Muß leider diesen Weg
gehen.

Also ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen,notfalls mit dem reden falls du keine Kostenbeihilfe bekommst.Vor allem muss er nachzahlen wenn er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist und er mehr verdient.So ist es meinem Mann auch gegangen,nur das wir das damals nicht gewusst haben.Zum Glück waren es nur monatlich 6 Euro mehr.

Ich danke im Voraus für guten Rat!

Würde mich freuen wenn du mich auf dem laufenden hältst.

Mfg easy rabbit

Liebe/-r Experte/-in,

Der Vater meiner 2 Kinder hat neu geheiratet. Er hatte bis
dato Steuerklasse 1 mit 1 Kind auf der Steuerkarte. 1 Kind
habe ich auf der Steuerkarte.
Seine jetzige Ehefrau ist selbständig/freiberuflich.

1.)Muß er durch den Steuervorteil durch die Heirat mehr
Kindesunterhalt für die bei mir lebenden Kids zahlen??? Welche
Steuerklasse kann er nun am günstigsten gewählt, wenn sie
keine Steuerklasse hat?

Steuerklasse 3

2.)Ist es korrekt, dass wir weiterhin jeweils 1 Kind auf der
Steuerkarte haben, weil er unterhaltspflichtig ist?

Er hat ein Anspruch auf die hälfte der Kinder auf seiner Steuerkarte. Diesen kann er auch nicht an dich abtreten oder umgekehrt. Das würde nur gehen wenn der andere dauerhaft im Ausland lebt.

3.)Wann ist es sinnvoll eine Unterhaltsneuberechnung vom
Anwalt o. Jugendamt durchführen zu lassen? Bereits jetzt oder

Jetzt und das vom Anwalt

nachdem er seine Steuererklärung für 2011 eingereicht hat?

dann müßte er nachzahlen. Das geht aber nicht weil er vorher nicht in verzug gesetzt wurde da man ja nicht weiß ob und um wieviel sich der Unterhalt erhöhen würde. Jetzt machen

4.) Ist es sinnvoller vom Rechtsanwalt o. Jugendamt eine
Berechnung durchführen lassen?

Rechtsanwalt

Was kostet mich das beim RA?

Kommt auf das Einkommen an. Je weniger das Einkommen um so weniger zahlt man für den ANwalt. Nennt sich dann Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe und kann online im Netz berechnet werden ob man ANspruch hat oder einen Teil selber zahlen muß

Die letzte Berechnung habe ich vor ca. 3 Jahren durchs
Jugendamt durchführen lassen. Wobei die eher auf das
Kindeswohl u. Umgang Vater/Kinder pledieren, als auf Erhöhung
der Zahlungen durch den Vater.
Er beteiligt sich auch nicht an außergewöhnlichen Ausgaben wie
z.B. Konfirmation, Klassenfahrten etc.

Klassenfahrten kann der Anwalt direkt mit abklopfen und alle anderen Sonderausgaben können dann auch angesprochen werden

Er wird auch nicht freiwillig Unterhalt erhöhen, selbst wenn

das tut kein Vater freiwillig

er mittlerweile mehr verdient als vor 3 Jahren. Schon gar

Wenn er mehr Verdient dann muß er es dir sagen, ansonsten kann es sein das er nachzahlen muß für die Zeit

nicht wird er mir seine Lohnabrechnungen freiwillig zeigen um

Ob es freiwillig will interessiert nicht. Du hast einen Rechtsanspruch und kanns verlangen das er sie dir alle 2 Jahre vorlegt.

dem ganzen Procedere mit RA zu entgehen. Muß leider diesen Weg
gehen.

Andere Wege verstehen Väter auch nicht.

Ich danke im Voraus für guten Rat!

Ich hoffe ich konnte helfen und alles gute für dich und deine Zwerge
Sunny

Hallo,

ich antworte in den Text:

Der Vater meiner 2 Kinder hat neu geheiratet. Er hatte bis
dato Steuerklasse 1 mit 1 Kind auf der Steuerkarte. 1 Kind
habe ich auf der Steuerkarte.
Seine jetzige Ehefrau ist selbständig/freiberuflich.

1.)Muß er durch den Steuervorteil durch die Heirat mehr
Kindesunterhalt für die bei mir lebenden Kids zahlen???

ja

Welche
Steuerklasse kann er nun am günstigsten gewählt, wenn sie
keine Steuerklasse hat?

er muss keine andere als Steuerklasse vier wählen. Egal ob sie eine Steuerkarte hat oder nicht. Das Ehepaar wird ja gemeinsam veranlagt.

2.)Ist es korrekt, dass wir weiterhin jeweils 1 Kind auf der
Steuerkarte haben, weil er unterhaltspflichtig ist?

ja

3.)Wann ist es sinnvoll eine Unterhaltsneuberechnung vom
Anwalt o. Jugendamt durchführen zu lassen? Bereits jetzt oder
nachdem er seine Steuererklärung für 2011 eingereicht hat?

Man hat das Anrecht alle 2 Jahre Auskunft zu verlangen.

4.) Ist es sinnvoller vom Rechtsanwalt o. Jugendamt eine
Berechnung durchführen lassen?

Jugendamt kostet nix

Was kostet mich das beim RA?

keine Ahnung, im Internet nach einen Kostenrechner suchen.

Die letzte Berechnung habe ich vor ca. 3 Jahren durchs
Jugendamt durchführen lassen. Wobei die eher auf das
Kindeswohl u. Umgang Vater/Kinder pledieren, als auf Erhöhung
der Zahlungen durch den Vater.
Er beteiligt sich auch nicht an außergewöhnlichen Ausgaben wie
z.B. Konfirmation, Klassenfahrten etc.

muss er auch nicht. Konfirmation, Klassenfahrten usw. sind rechtzeitig bekannt und das Geld muss vom Unterhalt erspart werden.

Er wird auch nicht freiwillig Unterhalt erhöhen, selbst wenn
er mittlerweile mehr verdient als vor 3 Jahren. Schon gar
nicht wird er mir seine Lohnabrechnungen freiwillig zeigen um
dem ganzen Procedere mit RA zu entgehen. Muß leider diesen Weg
gehen.

Kinder öfters zu ihm schicken, dann muss er sie verköstigen und man spart selber Geld.

Gruß

Hallo
zu 1: wenn seine Frau selbständig ist, wird er vermutlich in die Steuerklasse 3 mit einem Kinderfreibetrag gehen.
zu 2: ja er behält seinen Kinderfreibetrag.
zu 3: vermutlich ist jetzt aufgrund der Eheschließung der richtige Zeitpunkt für eine Neuberechnung.
zu 4: Die Beistandschaft des Jugendamtes ist für die Neuberechnung des Kindesunterhaltes zuständig. Den RA musst du bezahlen. Die Anwaltskosten kenne ich nicht.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
l.G.