Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne seit über einem Jahr mit meiner Freundin in
einer Wohnung. Nun ist meine Tochter im März zur Welt gekommen und meine Frau verlang trotz Wohnsituation und normalen Ausgaben den Unterhalt.

Muss ich, wenn ich mit Ihr in einer Lbendsgemeinschaft lebe dortzdem Unterhalt zahlen oder nicht?

MFG Swen

Hallo Swen!
Leider hast du nicht geschrieben ob du verheiratet bist und wie deine Situation genau ist,was du verdienst usw…Grundsätzlich muss für kinder immer Unterhalt gezahlt werden nur nicht für Ehefrauen!!Vielleicht schreibst du noch ein bisschen was dazu damit ich dir weiterhelfen kann…
mfg
Manu

Hallo,
das klingt etwas merkwürdig. Ich weiß ja nicht, wie ihr die gemeinsamen Kosten für Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten usw. aufgeteilt habt. Wer was wofür zahlt.
Möglicherweise hatte deine Partnerin im ersten Jahr noch das Elterngeld. Das ist vermutlich jetzt weggefallen. Und nun möchte sie das durch dich ausgeglichen haben. Aber das ist nur eine Vermutung. Oder stellst du ihr keinen Barbetrag für den täglichen Einkauf zur Verfügung? Allerdings hat sie daneben auch Anspruch auf Taschengeld (für persönliche Dinge), wenn sie keinerlei eigenes Einkommen hat. Wer erhält da Kindergeld? Evtl. meint sie ja das?

Aber auf deine Frage zurück zu kommen:
Nein, wenn du den Lebensunterhalt komplett sicherstellst, ist kein Unterhalt zu zahlen.

mfg

Hi Manu,

nein, wir sind nicht verheiratet.Wir leben halt nur seit geraumer Zeit zusammen.

Es geht hier nur um das gesetzliche MUSS, egal ob ich den Lebensunterhalt mitbestreite, also Essen kaufe oder halt nicht!

Da ich jeden Monat Abgaben habe, bin ich der Meinung das ich kein Unterhalt zahlen muss.

Was sagt das Gesetz.

Ein Andere schreibt das ich NICHT zahlen muss, wenn ich zum Leben Abgaben habe und wir gemeinsam in einer Gemeinschaft wohnen.

Ich benötige keine Einschätzung, sondern einen § der die Richtlinie ist!

MFG Swen und vielen Dank

Hi,

… meine Tochter ist im März geboren … wieso fällt denn jetzt das Elterngeld weg?

Alle staatlichen Zuwendungen bekommt Sie.
Ich zahle bei Einkäufen, beim Tanken, bei Ausgaben für die anderen Kinder.

Sie selbst bekommt noch Mutterschaftsgeld? oder wie sich das nennt.

Möchte nur wissen, muss ich zahlen obwohl ich jeden Monat weitere Abgabe leiste oder muss ich es nicht.

Mich interessiert keine Einschätzung sondern nur der vorgeschriebene § der als Richline die Bais setzt!

MFG Swen und vielen Dank!

Hallo Swen,

wenn ich das richtig verstanden habe, lebt Du mit mit Deiner Freundin zusammen und hast ein minderjähriges Kind, was bei der Kindesmutter lebt.

Sebstverständlich ist der Kindesunterhalt immer vorrangig zu betrachten. Wie das berechent wird, kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle 2012 nachlesen. Einfach mal danach googlen.

Gruß blackdaniel

Hallo!

Das kommt auf die Höhe deines Einkommens darauf an!Laut Düsseldorfer Tabelle stehen dir 980 Euro Selbstbehalt zur Verfügung!Dann wird der Unterhalt für Kinder(die stehen an erster Stelle) berechnet und wenn da noch was übrig bleibt dann kann Sie Unterhalt für sich verlangen!Erst wenn dein Kind das 3.Lebensjahr vollendet hat bist du ihr gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet!Dann ist sie verpflichtet selber für Ihren Unterhalt aufzukommen!Einen Paragrafen kann ich dir leider nicht nennen,aber so ist das Gesetz!
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

Gruß Manu

Hallo

Unterhaltspflicht besteht nach § 1601 bis 1615 BGB. Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt.

Ich habe deine Fragen offenbar noch nicht verstanden. Zur Beantwortung fehlen mir noch Informationen. Lebst du mit der Mutter und dem Kind zusammen und kommst für alle täglichen Ausgaben auf, dann hat das Kind keinen zusätzlichen Anspruch auf Barunterhalt.

Wenn du nicht mit der Mutter zusammen lebst, solltest du dich nicht an den Einkäufen beteiligen, sondern den Barunterhalt für das Kind auf das Girokonto der Mutter überweisen. Dann bist du auf der sicheren Seite und hast den Nachweis darüber, dass du deiner Unterhaltsverpflichtung nachkommst.

mfg