Hallo,
soviel wie ich weiß,bekommen Sie weiter die Unterhaltszahlungen vom Vater des Kindes.Davon ein Abzug,weil Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen möchten,ist mir neu.Falls Sie auch Unterhalt vom dem Kindsvater bekommen-der fällt weg,weil Sie ja dann in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.Aber für Ihr Kind bekommen Sie weiter Unterhalt und das halbe Kindergeld.Die andere Hälfte steht ja dem Kindsvater zu,wenn er Unterhalt zahlt.
Sollte Ihr Freund Ihr Kind adoptieren,fällt der komplette Unterhalt vom Vater weg.
Ich an Ihrer Stelle würde mich mal beim Jugendamt erkundigen,damit Sie auf der sicheren Seite sind.Da sich ja im Laufe der Zeit die Gesetze ändern können,kann es heute anders sein als bei uns damals.Möchte ja auch nichts falsches raten,deswegen zur Sicherheit beim Amt erkundigen.
Alles Gute und herzliche Grüße