Unterhaltsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Sehr geehrte Frau Schumacher,

Der Folgende Fall enthält Fragen über Fragen.
Vielleicht können Sie in einigen Bereichen Orientierung bieten.

Viele Grüße aus Dresden,
BWE

M (38):
• Angestellter, sehr belastender Beruf mit ersten gesundheitlich negativen Auswirkungen, Nettoeinkommen 3.000€ p.m. zzgl. 225€ betriebliche Altersvorsorge; größere Einkommenssteigerungen in den nächsten Jahren zu erwarten
• Nettoeinkommen aus Kapitalvermögen ca. 1.000€ p.m., durch weiteren Kapitalaufbau in den nächsten Jahren seigend
• M möchte ab 45 kürzer treten und deutlich weniger arbeiten (Teilzeit, ggf. im Rahmen einer Selbständigkeit). Das Einkommen soll dann zu wesentlichen Teilen aus den Einkünften aus Kapitalvermögen bestritten werden. Das ist sein großer Lebenswunsch, den er bereits seit 15 Jahren konkret plant und aus einfachen Verhältnissen kommend durch ausschließlich eigene Anstrengungen umsetzt

F(38)
• befindet sich in Berufsausbildung, die in 2 Jahren abgeschlossen sein wird
• derzeitiges Nettoeinkommen 750€ p.m., erwartetes Nettoeinkommen nach Ausbildungsende 1.500€ p.m.
• es ist kein Vermögen vorhanden (aber auch keine Schulden), selbst Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurden bisher kaum erworben (zukünftige Rente wird sehr wahrscheinlich sehr niedrig ausfallen)

F möchte unbedingt heiraten, M hat dabei aber kein gutes Gefühl, auch wenn er sehr gerne sein restliches Leben mit ihr verbringen möchte.
Er befürchtet aufgrund der großen Einkommens- und Vermögensunterschiede im Falle einer Trennung große finanzielle Nachteile, insbesondere durch Unterhaltsansprüche.
Insbesondere fürchtet er sich im Falle von Unterhaltsforderungen vor dem Scheitern seines Lebensziels „mit 45 weniger arbeiten“.
Er sorgt sich, dass er schlimmstenfalls durch die Unterstellung eines fiktiven Einkommens entgegen seines großen Lebenswunsches (für den er in den letzten Jahren sehr hart gearbeitet und auf hohen Konsum (das neueste Handy, teure Fernreisen, große Autos) stets verzichtet hat und auch Risiken eingegangen ist) zur Vollzeitarbeit gezwungen ist.
F sagt, dass sie im Trennungsfall auf alle Ansprüche verzichten würde, auch auf Betreuungsunterhalt bei einem ggf. gemeinsamen Kind, das sie arbeiten gehen möchte. Für ein gemeinsames Kind soll im Trennungsfall weiterhin zu gleichen Teilen gemeinsam gesorgt werden.

F und M sind sich einig, dass:
• beide stets finanziell unabhängig voneinander bleiben (Ausnahme: M übernimmt hauptsächlich Finanzierung des Lebensunterhalts während der Ausbildung und im Falle einer Mutterschaft für die ersten 2 Jahre, danach möchte F Vollzeit arbeiten gehen, während das Kind in der Kita betreut wird)
• der gemeinsame Lebensstandard sich grundsätzlich an den finanziellen Möglichkeiten von F orientiert
• die gemeinsamen Ausgaben zu 50/50 bestritten werden (Ausnahme Ausbildung, Mutterschaft, siehe oben)
• stets hälftige Aufgabenteilung von Haushalt und ggf. Kindesbetreuung stattfindet
• im Trennungsfall beide finanziell selbst auf sich gestellt sind und auf gegenseitige Unterhaltsforderungen verzichten, also der voreheliche Zustand wieder hergestellt wird.

M möchte sich auf diese Vereinbarungen allerdings „im Fall der Fälle“ verlassen können und wünscht sich eine möglichst hohe (Rechts)Sicherheit.

Fragen:

  1. Lassen sich die o.g. Vereinbarungen zwischen M und F in einem Ehevertrag rechtswirksam regeln ? (Insbesondere: Wie kann M sich gegen Unterhaltsansprüche von F rechtswirksam absichern ?) Wenn nein: was geht, was geht nicht ?
  2. Wie kann zumindest das (durch M allein erarbeitete) Vermögenseinkommen (ein Teil davon wird sogar wieder durch die Inflation verbrannt) von M aus der Berechnung der Einkommensbasis für Unterhalt ausgeschlossen werden ?
  3. Welche Auswirkungen auf M hätte eine (dauerhafte) Berufsunfähigkeit/ Arbeitslosigkeit von F im Trennungsfall ?
  4. Wie wäre der Fall gelagert, wenn F nach der Trennung Transferzahlungen (Hartz 4, Wohngeld etc.) beantragt ? (Welcher Unterschied besteht zur „wilden Ehe“?)
  5. angenommen in der o.g. Konstellation liegt kein Ehevertrag vor: mit welchen Unterhaltsforderungen müßte M ganz konkret rechnen, wenn ein Kind vorhanden ist und F dieses Vollzeit betreut, also nicht arbeiten geht und kein Einkommen erzielt.
  6. angenommen in der o.g. Konstellation liegt kein Ehevertrag vor: mit welchen Unterhaltsforderungen müßte M rechnen, wenn KEIN Kind vorhanden ist und F ein regelmäßige Arbeitseinkommen i.H.v. 1.500€ p.m. erzielt.
  7. Wo liegt bei den o.g. Punkten bzgl. des finanziellen Risikos (Unterhalt) für M grundsätzlich der Unterschied zwischen Ehe und „wilder Ehe“ jeweils mit und ohne Kind ?

allgemeine Fragen:
a) Ist das Kostenrisiko einer Scheidungs- bzw. Unterhaltsauseinandersetzung versicherbar ?
b) Wie hoch sind durchschnittlich die Scheidungskosten, bei Einigkeit der Parteien ?
c) Was kostet ein Ehevertrag im o.g. Fall ?
d) wie wirkt sich eine private Altervorsorge (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge) auf die Berechnung des Unterhalts aus ?

Hallo,

NICHT heiraten ist hier die einzige sichere Lösung und erspart deswegen die meisten Antworten auf die meisten Fragen. Auch wenn sie auf Unterhalt verzichtet, wird dieser Verzicht unwirksam, sobald sie staatliche Mittel (z. B. Sozialhilfe, Wohngeld o. ä.) benötigt.

Ein Ehevertrag ist im Falle des Unterhalts meist sinnlos. Eine Lösung wäre, wenn man per Vertrag einen Faktor der „Sozialhilfe“ als Unterhalt schon vorher festlegt. Das würde vermutlich aber die „Kapitalaufessplanung“ sprengen.

Staatlich supventionierte Altersvorsorge reduziert den Unterhalt, erhöht aber u. U. den Versorgungsausgleich (also das Rentensplitting) zu Gunsten der Frau.

Scheidungskosten hängen vom strittigen Unterhalt, der Vermögensteilung, Hausratsteilung, Kindersachen (Sorgerecht- und Umgangsstreitigkeiten) ab.

Darauf verlassen, dass eine Scheidung friedlich und in Einigkeit abläuft, würde ich mich nicht verlassen. Dafür habe ich schon zuviele, ursprünglich als friedlich geplante, hochstrittige Scheidungen erlebt. Einige Tausender muss man immer einplanen.

Ehevertragskosten hängen von den Werten ab. Beim Notar anfragen.

Es gab vor Jahren in Deutschland eine einzige Versicherung, die zu horrenden Summen, solche Privatsachen versicherte. Ich habe aber vergessen, wie die Versicherung hieß. Auch habe ich keine Ahnung, ob es die Versicherung noch gibt. Kenne auch niemanden, der sich - wegen der hohen Kosten - versichert hat.

Ich bin immer kritisch, wenn einer unbedingt heiraten will. Das sieht sehr nach „ich will in Zukunft gut versorgt werden“ aus. Man kann heutzutage locker zusammenleben.

Gruß