Unterhaltsrecht

Hi,
ich habe mal eine hypothetische Frage (bitte glaubt nicht, dass ich das vorhabe *ggg*)
Also:
Angenommen, eine ledige Frau fährt in die Niederlande zu einer Samenbank und lässt sich dort künstlich befruchten.
Wenn das Kind da ist, beantragt sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Jugendamt fragt natürlich, wer der Vater ist, weil es sich den Unterhalt von ihm wiederholen will.
Nun ist es so, dass man, wenn man den Namen des Vaters verschweigt , keinen Unterhaltsvorschuss bekommt. Wenn man aber glaubhaft machen kann, dass man nicht weiß, wer der Vater ist, dann bekommt man UV.
Wie wäre es denn in dem Fall, wenn man ehrlich zugibt, dass man sich künstlich befruchten ließ und somit nicht weiß, wer der Vater ist? Würde man dann wohl UV bekommen?

Ciao
Magenta

Hi Magenta,

die Mutter beantragt beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß für ihr Kind. Dieser wird ihr auch bewilligt. Das Jugendamt wird dann ermitteln, wer der biologische Vater ist, um den Unterhaltsvorschuß zurück zu verlangen. Es wird die Samenbank anschreiben und auffordern, Namen und Anschrift des Vaters zu nennen. Die Samenbank hat sich aber gegenüber den Samenlieferanten zum Schweigen verpflichtet und wird den Namen nicht preisgeben.
Aber der Unterhaltsvorshcuß wird gezahlt.

Gruß,
Francesco