Unterhaltsrecht

Hallo, ich hoffe das es jemanden gibt der mir weiterhelfen kann.
Ich habe zwei Kinder im Alter von 14 und 12 für die ich Unterhalt zahle. Damit habe ich soweit keine Probleme. Nur verschlechtert sich meine finz. Lage seit ich eine neue Stelle angetreten habe und jeden Tag 100km fahren muß. Daher meine Fragen:
Ist es richtig das berfl. Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz vom Unterhalt abgezogen werden können?
Wie schon erwähnt sind dies 100km/Tag.
Und wird das/ein Einkommen der Mutter ebenfalls bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt?

Grüß Dich,

wenn sich Dein Einkommen merkbar geändert hat, kannst Du einen neuen Unterhaltstitel beantragen. Aber bedenke dabei bitte auch: Fahrtkosten vom/zum Arbeitgeber sind auch steuerlich absetzbar, das heißt hierauf zu vertrauen, wäre unklug.

Ansonsten errechnet sich der Kindesunterhalt selbstverständlich danach, dass beide Elternteile für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Dein Unterhaltsanteil ist also rechnerisch-statistisch gesehen auch nur die Hälfte der Versorgung des Kindes.

Wende Dich doch am besten an einen Anwalt, um die Chancen dahin gehend neu prüfen zu lassen.

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana,

vielen Dank für Deine Antwort!
Mein Anwalt der mich bisher vertrat gab mir auf meine Frage nach Änderung des Unterhaltes nur eine ungenügende Antwort.
Vielleicht habe ich auch nur die Fragen falsch gestellt.

Schöne Grüße aus Trier
Nandor