Hi,
ich weiss nicht ob ich hier im richtigen Forum aufschlage aber ich versuche es einfach einmal!
Ein Freund von mir ist seit ca einem halben Jahr geschieden - zahlt Unterhalt für Frau und seinen leiblichen Sohn!
In der Zwischenzeit hatte er eine Beziehung zu einer anderen Frau. Beziehung wurde kürzlich beendet (seinerseits) - nun ist sie wohl schwanger (vermutlich von ihm). Neben dem ganzen menschlichen Disaster quält ihn nun natürlich der Gedanke, was er an Unterhaltsforderungen für das noch zu erwartende Kind zu erfüllen hätte.
Ich konnte ihm da nicht weiterhelfen, da meine Kenntnisse des Unterhaltsrechtes noch aus meiner „Scheidungszeit“ (vor 3 Jahren)stammen und rechnerisch nicht mehr up to date sind. Ausserdem musste ich mich auch nicht mit so einer Sondersituation auseinandersetzen.
Danke im Voraus für die Antwort - sollte ich hier falsch sein, verweist mich bitte auf’s rechte Brett!
das ist ja nicht sehr erfreulich. Ich verkneife mir mal jeden Kommentar
Wenn das Kind von ihm ist, muss er auch Unterhalt bezahlen. Uneheliche Kinder sind den leiblichen inzwischen gleichgestellt.
Hier ist ein Link zur Düsseldorfer Tabelle. Da gibt es eine weitere Verlinkung, was beim Einkommen abgezogen werden kann. So wie ich sehe ist der Mindestunterhalt 199 Euro…
das ist ja nicht sehr erfreulich. Ich verkneife mir mal jeden
Kommentar
Ist auch besser - der Ärmste musste schon unter meinen Kommentaren erheblichst leiden…
Wenn das Kind von ihm ist, muss er auch Unterhalt bezahlen.
Uneheliche Kinder sind den leiblichen inzwischen
gleichgestellt.
Wenn das nicht nur eine „Rache-Ente“ ist, ists zu 99 % von ihm!
Demnach hat er dann wohl die goldene „A…karte“ gezogen und muss wohl zahlen.
Hatte nur was aus einem alten „Unterhaltsnachschlagewerk (1999)“ im Kopf über sogenannte Rangfolgen beim Unterhalt. Sinngemäß:
Erste Frau mit Kind - voller Unterhalt. Bleibt dann nix mehr übrig haben die nachfolgenden Freundinnen und das dann gezeugte Kind ggf. das Nachsehen. Da mir das sehr ungerecht erschien, bezweifelte ich dass das auch noch heute gilt.
Ich versuchs ihm schonend beizubringen…
ergänzend zu ufonet’s Ausführungen kann die Mutter in spe auch Betreuungsunterhalt beanspruchen, geregelt ist das in § 1615 l BGB, den ich Dir reinkopiere:
§ 1615 l Kind nicht miteinander verheirateter Eltern; Unterhaltsanspruch Mutter
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außer Stande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Fall In diesem Fall gilt Absatz 3 entsprechend.
Auch kann die Mutter Aufwendungen z.B. für Schwangerschaftsbekleidung geltend machen. Möglicherweise wird es also sehr teuer für ihn; was ihm bleiben muss, ist der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt: http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html
Tut mir leid, dass es für Deinen bekannten nicht so erfreulich ist…
Hi Katharina,
Danke für die ergänzenden Hinweise. Habe sie direkt weitergegeben und die lässt man(n) erst einmal sacken.
Vielleicht hat er ja Glück und das Ganze ist wirklich nur eine Retourkutsche der Verlassenen, um ihn in Panik zu versetzen. Kann ich nicht einschätzen, kenne die Frau nicht!
Wäre zwar eine fiese Nummer aber besser als das was er jetzt vor sich sieht…
Ich kenne die Geschichte halt andersrum - dass eine Freundin ein Kind von ihrem Chef bekommen hat, der hat sie sitzenlassen, und sie hat natürlich auch noch den Job verloren. Na ja, sie hatte eine gute Anwältin, und jetzt zahlt er privat ihr Gehalt weiter.
Ja, vielleicht ist es tatsächlich nur ein Fake. Ist keine „neue“ Idee, zumindest auch literarisch schon verarbeitet („Die Rumplhanni“ von Lena Christ, lesenswert!).
Wenn dies Rätsel gelöst ist…
liebe Katharina,
meld ich mich nochmal und lass euch teilhaben!
Im Moment merkt mein Freund nur was der Spruch „Verschmähter Frauen Wut, tut selten gut!“ aussagen soll!