Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zum Thema Unterhaltsrecht, das geändert wurde und ab 01.01.08 neu in Kraft getreten ist:
- Herr A ist seit 2001 geschieden; seine Ex-Frau B erhält monatlichen Kindesunterhalt für 2 Kinder gemäß Regelstufe 6 (2100-2300 € Einkommen). Eine dementsprechende Jugendamtsurkunde liegt vor.
Die damalige Berechnung war schon nicht korrekt, weil Herr A nur aufgrund der besseren Steuerklasse mehr hatte; nach der Scheidung fiel er dann in eine ungünstigere Steuerklasse zurück.
Wie dem auch sei, im Laufe der Jahre ist sein Einkommen dann leicht angestiegen aufgrund der Tariferhöhungen und vor 2 Jahren hat Herr A dann nochmals geheiratet. Dadurch hat er jetzt ein höheres Einkommen (wegen der Steuerklasse).
Seine Frau ist jedoch arbeitslos und unterm Strich geht’s Herrn A jetzt finanziell nicht so klasse.
Er sieht seine Kinder recht häufig (13-14 Wochen pro Jahr) und dies kostet natürlich auch, da Herr A. die Besuchskosten zu tragen hat.
Jetzt hat er ausgerechnet, daß die neue Tabelle ihn € 37,- im Monat mehr kosten würden, was eine ganze Menge Geld ist. Seiner Ex-Frau geht es finanziell mehr als gut (5-Familienhaus, Mieteinnahmen, neu verheiratet, reiche Eltern usw.) so daß da keine Bedürftigkeit besteht (zumal sie die Mieteinnahmen anlässlich der Scheidung ihren Eltern zugemauschelt hatte, um ihren Ehegattenunterhalt in die Höhe zu treiben).
Muss Herr A. das zahlen?
Vielen Dank schon mal
Grüsskes
Herr H. 