Unterhaltsrecht bei Krankheit des Partners

Wie sieht folgender Fall unterhaltsrechtlich aus ?

Rentnerin A heiratet den völlig mittellosen, sich gleichfalls im
Rentenalter befindlichen B.
Nach einigen Jahren Ehedauer erkennt Frau A, dass ihr Ehemann B schon lange, auch schon weit vor der Eheschließung, psychisch krank und zusätzlich alkoholabhängig ist. B ist nicht krankheitseinsichtig und verweigert jegliche Therapien. Muss Frau A dem Ehemann B Unterhalt zahlen im Falle einer Scheidung ?

Grundsätzlich hat die Partei Unterhalt zu zahlen, welche unterhaltsfähig ist.
Der, der die höhere Rente hat, muss die Häfte der Differenz an den anderen Partner bezahlen. (Beispiel: Ehefrau 1.000 Euro, Ehemann 600 Euro; Differenz: 400 Euro, hier die Hälfte = 200 Euro).
Dies trifft nur zu, wenn Beide nicht noch Einkünfte aus „Tätigkeiten“ haben, da könnte es sich dann anders berechnen.