Liebe/-r Experte/-in,
ein für mich komplizierter Fall:
Meine Mutter hat sich von meinem Vater scheiden lassen, als ich ein Jahr alt war. Als ich zwei Jahre alt war, hat sie neu geheiratet. Als ich dann 18 Jahre alt war, hab ich mich von ihrem Mann adoptieren lassen.(ging ohne Unterschrift des leiblichen Vaters)
Jetzt habe ich ein Schreiben des Sozialamtes bekommen, dass ich mein Einkommen freilegen soll, weil geprüft werden muss, ob ich künftig für den Unterhalt meines leiblichen Vaters aufkommen muss (der bekommt jetzt wohl 1100 € Sozialhilfe im Monat).
Meine Frage: sind denn seine Ansprüche durch die Adoptionnicht erloschen, oder muss ich jetzt befürchten, tatsächlich aufkommen zu müssen?
Grüße
Peter