Unterhaltsrecht - Ex datet Frauen im Beisein Kind

Mein Ex-Mann nimmt sein Umgangsrecht (gemeinsames Sorgerecht) wahr und trifft sich im Beisein des Kindes - Junge, 7 Jahre - mit Frauen (ca. monatlich wechselnd). Das Kind kommt nach Hause und erzählt mir davon. Ich nehme an, dass dies Kennenlern-Dates sein sollen. Das Kind erhält somit - meiner Meinung nach - nicht die Aufmerksamkeit, die ihm zusteht und kriegt ein falsches Bild von Partnerschaft. Merkte das an Bemerkungen, wie „Papa probiert die Frauen aus und wenn nicht die Richtige dabei war, trifft er sich eben mit der nächsten …“ Bisher weiß ich von 5 solcher Dates innerhalb der letzten beiden Jahre - im letzten Jahr war mal etwas Ruhe eingekehrt - warum auch immer… ? Muss dazu sagen, dass unsere Ehe wegen häufigem Fremdgehen seinerseits gescheitert ist. Auf Nachfrage beim Jugendamt bzw. Familienberatung beim Paritätischen bzgl. Beratung bei eventuellen vergleichbaren Familien wurde mir gesagt, dass ich dem Kind ein anderes Leben vorleben soll, da ich bereits etwas länger einen Partner habe, der liebevoll mit mir und meinem Kind umgeht und sich dies dann womöglich nicht negativ auf seine Entwicklung auswirkt, da es eine moralische Angelegenheit ist. In Ordnung ist dies nicht - da könne nichts tun, außer an die „Vernunft des Ex-Mannes zu appellieren“. Hab meinem Ex gebeten, dies zu unterlassen im Beisein des Kindes - er lacht darüber, weil er scheinbar denkt, dass er alles richtig macht.
Weiß echt nicht, wie ich mich noch verhalten soll – finde das Verhalten nicht in Ordnung. Dem Jungen wird vermittelt, dass man Menschen beliebig austauschen kann, wenn es einem nicht recht ist und Papa teilt seine ihm zustehende Aufmerksamkeit. Möchte das Umgangsrecht eigentlich etwas einschränken – bisher ca. 2 bis 3 Mal wöchentlich …

Hallo
Sicher ist das Verhalten Deines Ex nicht optimal, aber ob es gleich „schädlich“ für das Kind ist, vermag ich nicht zu sagen… Ich sehe erhlich gesagt keinen Grund, das Umgangsrecht einzuschränken. In der Tat geht es hier um Moralvorstellungen, und was ein Elternteil für (moralisch) schlecht hält muss deswegen nicht gleich schädlich sein. Wenn Eltern sich trennen, ist das an sich schon „schädlich“ genug. Und wenn ich den Text richtig lese, sind dort viele Vermutungen formuliert, und auch Widersprüche: 5 Dates in 2 Jahren, die der Jung mitbekommen hat, lese ich einerseits, dann von monatlich wechselnden Bekanntschaften. Wenn ersteres stimmt, dann behaupte ich, dass bei einem Scheidungskind - das eh schon gestraft ist - 2-3 „Dates“ des Vaters pro Jahr nicht überaus zusätzlich schädlich sind - sicher ist das Verhalten nicht „optimal“, aber letztendlich ist das eine moralische Wertung.
Und leider weiss ich auch aus eigener Erfahrung, dass Scheidungskinder durchaus unbewusst Sachverhalte, die sie bei einem Elternteil erlebt haben, dem anderen Elternteil so erzählen, wie sie glauben Mutter oder Vater es hören möchten, einfach um es ihnen recht zu machen. Und das ist dann erst recht schädlich für das Kind.

nun, ich finde das du als mutter das erziehungsrecht hast auch bei gem.sorgerecht, und somit bestimmen kannst mit wehm das kind beim umgang mit dem vater
mit wehm es noch umgang haben kann , darf , soll.
ein umgangn sollte im sinne des kindes sein,
deshalb sollte der vater das kind nicht holen wenn er ein date hat. meine meinung.sorry mehr weis ich nicht.

Danke Dir für Deine Antwort.

Ja, es handelt sich um monatliche wechselnde „Dates“. Im letzten Jahr gab es wohl eine „festere“ Freundin, die ich auch vorbildlich um unseren Jungen gekümmert hat in der Zeit des Umgangs, wogegen ich ja auch nix einzuwenden habe. Aber als die ausgetauscht wurde, war mein Kind schon ziemlich traurig. Von daher muss das Ganze ja nicht sein. Die Zeit des Umgangs gehört dem Kind - meiner Meinung nach. Zumindest hab ich meinem Ex das deutlich gemacht und hoffe, dass er sich von nun an voll und ganz seinem Sohn widmet, sonst brauch er ihn nicht zu holen und kann sich 100 % auf seine Damen konzentrieren.
Es hat niemand was dagegen, wenn es sich um eine gefestigte Beziehung handelt und der Junge nach einer gewissen Zeit dort vorgestellt und integriert wird…

Ich danke Dir für Deine Antwort.
Genauso sehe ich es auch. Auch moralisch hab ich eine Verantwortung als Mutter. :smile:

Hallo,

Grundsätzlich: wenn Sie Mitspracherecht beim Erziehungsstil des Vaters haben möchten, müssen Sie dies auch umgekehrt zulassen.

In der Sache haben Sie vermutlich sonst recht. Evtl. will der Vater dem Jungen zeigen, was Mannsein bedeutet. Dafür ist der Junge natürlich zu klein.

Wie so oft in diesen Sachen hängt alles ab von dem Klima zwischen den Eltern. Anhand des Lachens des Vaters kann man erahnen, dass der gegenseitige Umgangston wahrscheinlich nicht gerade respektvoll ist.

Grundsätzlich also: in sich den Weg zu einem respektvollen Umgang mit dem anderen Elternteil jeweils finden.

Praktisch: ich würde dem Vater freundlich, sachlich schrieben, warum Sie das nicht finden - ohne Vorwürfe.
Dann die Bitte damit verknüpfen, möglichst nicht den Sohn mitzunehmen zu den Dates.

Wenn Sie aber den Umgangskrieg starten (Einschränkung), werden Sie dem Jungen abe nur einen Bärendienst erweisen und noch mehr in Loyalitätskonflikte stürzen.

Denken Sie immer als Maßstab für Ihre Entscheidungen an das Kind: was empfindet es? was tut ihm gut? etc.

Herzliche Grüße

Da der Vater auf freundliche Gespräche nicht bzw. arrogant reagiert, kann sich das Klima zwischen uns leider nicht verändern. Das hab ich schon zig Mal versucht.

Da ich das Umgangsrecht nicht einschränken kann, werde ich jedoch jetzt jedes Mal den Hinweis auf 100 % Aufmerksamkeit für das Kind geben. Vielleicht hilft das Nerven nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein…“ ?! Anders weiß ich mir nicht mehr zu helfen.

Dem Kind gefällt dies natürlich nicht, er fühlt sich während des Treffens mit der jeweils anderen Person zurückgestellt und „langweilt sich“… Es kamen auch schon Bemerkungen wie „Papa beschäftigt sich nicht mit mir“… Es gab aber auch Tage, wo er happy war, dass Papa mit ihm was unternommen hat - und das soll doch so bleiben in der kostbaren Zeit, wo er den Jungen hat.
Alles andere gehört in die anderen Stunden, wo er den Jungen nicht bei sich hat!

Hallo Nabi,

wenn du dir Sorgen um dein Kind machst, dann könntest du vielleicht eine Mediation versuchen, in der eine Mediatorin (Mediator) mit beiden Eltern eine Vereinbarung findet, wie die Umgangszeiten geregelt werden können. Falls die scheitert, kannst du den Umgang titulieren (und sicher auch kürzen) lassen. Normal: vierzehntägig am WE. Vielleicht muss er auch das Daten lassen.
Viel Glück

Hallo,

da die Frauen dem Kind nicht schaden, kann man nichts tun. Der Junge lernt halt mal immer wieder Bekannte des Vaters kennen.

Bei der Mutter wird das Kind auch mal mit neuen Freundinnen, Freunde, Bekannte, Nachbarn usw zu tun haben.

Gruß

Hallo,

was ihr Exmann da macht ist moralisch nicht in Ordnung. Sein Verantwortungsbewußtsein und Anstand gegenüber seinen Sohn müßte ihm so ein VErhalten im verbieten. Da gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird, wird es schwierig sein, wie Sie selbst schreiben, das Umgangsrecht einzuschränken Aber ich denke dass es hier grenzwertig ist. Wie können Sie evtl. beweisen, dass es sich um potenielle „Frauen“ anstatt um harmlose Frauenbekanntschaften (also Kolleginnen oder Freundinnen)handelt. Kleine Kinder können das nicht immer richtig differenzieren. Auch wenn Sie vielleicht REcht haben. Ich würde ein Schreiben per Einschreiben an den Ex schicken. Darin würde ich das Thema ansprechen und auf Unterlassung bestehen. Sollte das nichts bringen, dann kann ein Schreiben eines Anwaltes hier evtl. eine VErhaltensänderung herbeiführen.
Sehen Sie aber eine GRenze deutlich überschritte, dann sollte evtl. die Sache vom FAmiliengericht geklärt werden. Wobei die Richter keine große Lust und Zeit haben, solche millionenfachen „persönlichen Befindlichekeiten“ -bitte nicht falsch verstehen- zu bearbeiten. Aber vielleicht trifft man auf einen verständigen Richter, der den Ex mal ins Gewissen redet. Aber es kann auch anders kommen: Keine Beweisbarkeit, auch hat der Ex dass REcht, soziale Kontakte zu pfelgen. Man kann ihm nicht vorschreiben, mit wem er sich wann trifft und was er mit seinem Kind in seiner gemeinsamen Zeit macht. Außnahmen natürlich: Kneipenbesuche etc., alles was dem Kindeswohl entgegensteht. Ganz klar! Da wird dann ein Richter auch einschreiten. Würde wie gesagt, den Einschreibebreif als erste Maßnahme versuchen.

Viel Glück und alles Gute

Ralf Barnekow

Hallo,
das ist schon sehr unschön, was der Vater da tut. Vielleicht will er ja dir auch nur zeigen, was für ein toller Hecht er ist…
Ich habe bei den Kindern immer versucht, Vergleichsgeschichten zu finden z.B. „stell dir mal vor, dein bester Freund hätte immer wieder neue Freund und bringt die mit, würde dir das gefallen“ … „dein neuer Freund probiert nur mal aus, ob du toll bist und will dann nichts mehr mit dir zu tun haben“….oder so was, das dein Sohn selbst merkt, das so ein Verhalten nicht in Ordnung ist.

Mittel gibt es mehr als genug, einem Vater den Umgang schwer zu machen, aber das ist für mich eine egoistische Sauerei , die nichts mit Kindswohl oder Sorge ums Kind zutun hat und solche „Tips“ werde ich auch nicht geben.

LG

Vielen Dank für den Rat. Wenn es noch krasser werden sollte, dann mache ich das so.

Danke sehr für den Tipp.
Wenn es extremer wird, dann kann ich es mal mit dem Einschreibebrief versuchen.

Danke für die Antwort.

Ich rede so ähnlich ja auch schon mit dem Jungen, damit er merkt, dass das Verhalten nicht in Ordnung ist.
Ich hoffe, dass diese Gespräche dann für sein späteres Verhalten im Gedächtnis bleibt. :wink: