Meine Mutter hat jede Menge Schulden bei mir, die mal durch einen Wohnungskauf entstanden sind. Ich kann auch nachweisen, dass sie mir noch mehrere tausend Euro schuldet.
Kann ich diese Schulden irgendwie geltend machen sollte sie mal zu einem Pflegefall werden? Hat da jemand Erfahrungen?
Es geht auch nicht darum diese jetzt so lange wie möglich zu behalten um dann nichts zahlen zu müssen…es geht nur um die zumutbare finanzielle Belastung der Kinder.
Sollte jemand einen Gesetzestext dazu finden wäre das echt super.
Herzlichen Dank!
Hallo,
da rate ich Dir, in Deiner Kommune zum Sozialamt zu gehen und Dich beraten zu lassen. Dabei kommt es auf Details an. Meines erachtens kannst Du nicht gegen Schulden Deiner Mutter aufrechnen, so zu sagen auf Vorrat zahlen. Es kommt dabei immer auf den aktuellen Stand an. Das was jetzt ist.
Gruß Fritz
Meine Mutter hat jede Menge Schulden bei mir, die mal durch
einen Wohnungskauf entstanden sind. Ich kann auch nachweisen,
dass sie mir noch mehrere tausend Euro schuldet.
Kann ich diese Schulden irgendwie geltend machen sollte sie
mal zu einem Pflegefall werden? Hat da jemand Erfahrungen?
Es geht auch nicht darum diese jetzt so lange wie möglich zu
behalten um dann nichts zahlen zu müssen…es geht nur um die
zumutbare finanzielle Belastung der Kinder.
Sollte jemand einen Gesetzestext dazu finden wäre das echt
super.
Herzlichen Da
Hallo Hase!
Tut mir leid,aber mit sowas kenne ich mich nicht aus.
Das einzige was ich dazu sagen kann:
Mein Váter hat bei mir Unterhaltsschulden (ca.40000 E)
Trotzdem bin ich verpflichtet wenn ich mehr Geld zur
verfügung habe ihm Unterhalt zu bezahlen.Das ist
Deutsches Recht!!!
Hallo,
mir fallen 2 Fragen dazu ein.
Warum sollen erst im Falle des Pflegefalls die Schulden eingefordert werden und zum anderen wie läßt sich dies beweisen?
Welche Verträge wurden dafür unterschrieben?
Gruß SUnny
die Düsseldorfer Tabelle gibt Übersicht für die Festsetzung von Kindesunterhalt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag.
Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.
Ich denke schon dass die Pflegekosten ihnen zufallen, an wen sollen die sich denn sonst wenden!? Ich denke nicht das es möglich ist das aufzurechnen! Ich denke das ist so ne Streitfrage! Speziell damit kenn ich mich jedoch leider nicht aus! Ich bin eher auf dem Kindesunterhaltsgebiet bewandert tut mir leid!
am Besten informierst Du dich bei einer Schuldenberatungsstelle. Das geht auch übers Internet. Bei einem Pflegestützpunkt kannst Du weitere Informationen und Beratungstellen erhalten.
Ich hoffe geholfen zu haben.
hallo,
sorry habe leider eione ganze weile keinen rechner gehabt…
zu deiner frage kann ich dir leider nicht weiter helfen,
da ich die genau gesetzeslage auch nicht kenne.
ich hoffe du findest hier aber noch die auskunft die dir weiter hilft.
gruß mischa"mütze"
Hmmm, meine Antwort ist möglichweise hart und sie wird dir nicht gefallen aber wenigstens ehrlich gemeint. DU hast jede Menge Schulden bei deiner Mutter, denn ohne ihre Aufopferung bis zu deiner Selbständigkeit wärst du „nichts“. Wäre sie Kinderlos geblieben dann hätte sie sicherlich mehr im Leben „erleben können, erwirtschaften können und sicherlich auch mehr Freude gehabt“. Ich finde es heftig zu sagen „unzumutbare Belastung der Kinder“… eher sind KINDER eine unzumutbare Belastung für ELTERN. Leider Gottes ist aber die ehrliche LIEBE zu den Eltern nicht so groß wie die Liebe von Eltern zu Kind.