Unterhaltsrecht rechte des vaters

hallo zusammen
ich zahle seit 2 jahren unterhalt für meine tochter.
als gegenleistung bekomme ich nichts. keine bilder keine videos absolut nichts. ich darf nicht einmal kontakt aufnehmen, sie droht mir dan immer mit einer anzeige wegen nötigung und stalking.
nun meine fragen : bin ich aufgrunddessen weiterhin verpflichtet zu zahlen ?
und darf meine ex freundin dies überhaupt ( mir den kontakt verbieten ohne irgendetwas an bilder oder videos zu senden)???
übert eure hilfe würde ich mich freuen
danke im voraus
matthias

Nein, wenn Du Dir nichts zu schulden kommen lassen hast und wirklich regelmäßig Unterhlt zahlst, hast Du das Recht, Deine Tochter regelmßig zu sehen.
Das ist Dein Recht und das wird Dir auch vom Jugendamt zugesprochen. Als Vorraussetzung ist aber wie gesagt, das wirklich nichts negatives vorgefallen ist…
MfG

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hallo matthias,
deine unterhaltszahlungen, davon gehe ich aus, sind vom jugendamt nach düsseldorfer tabelle festgelegt und beurkundet worden. wenn das so ist, ist das für deine ex ein vollstreckbarer titel. das heist falls du deine zahlungen unbegründet einstellst kann sie den unterhalt in entsprechender höhe pfänden lassen. ja mit dem umgangsrecht weis ich nicht so bescheid, da kann ich nur in soweit mitreden wie ich selbst betroffen war.
wir hatten dazu eine umgangsregelung gemeinsam mit dem jugendamt vereinbart. aber soweit ich weis soll es neue regelungen dazu geben, in denen dem nichterziehungsberechtigten mehr umgangsrechte möglich werden.
die unterhaltszahlungen einstellen und damit etwas erzwingen wollen geht so nicht. da die unterhaltszahlungen dem lebensunterhalt des kindes dienen und nicht abhängig von persönlichen kontakten zum unterhaltsberechtigten kind sind.
das ist mein kenntnisstand dazu , ich hoffe es hilft dir etwas weiter. wie gesagt zahlungen einstellen wenn ein vollsteckbarer titel besteht, dann riskierst du eine pfändung des dann ausstehenden unterhaltsbetrages.

mfg. mischa-mütze

ich hatte meine ex damals beim fremdgehen erwischt und bin leider total ausgerastet, daher verbietet sie mir ja den umgang (er lag 2 monate intensiv und sie lief 3 tage mit meinem handabdruck in ihrem gesicht rum)
ich zahle jeden monats ersten meinen unterhalt pünktlich.
vom jugendamt bekomme ich desbetreffend leider keine unterstüzung, deren meinung : „Da müssen sie sich halt mal drum selber kümmern.“
das problem wo leider jetzt dazu kahm ist das ich beruflich nun knapp 450km entfernt bin. daher kann ich auch leider nicht so einfach mal hinfahren, in der hoffnung einen blick zu erhaschen auf meine kleine. sprich ich bekomme dadurch absolut nichts mit wie sie sich entwickelt und mein anwalt meint da kann er mir nur zu nem privatdetektiv raten damit ich wenigstens bilder bekomm, aber die sind mir zu teuer.