Hallo Katrin
grundsätzlich ist die Berechnung von Unterhalt komplizierter, aber hier eine grobe Annäherung. Deine Tochter hat Anspruch auf Unterhalt, welches sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Vaters berechnet.
Die Höhe richte sich, basierend auf deine Angaben, nach der Leistungsfähigkeit des Vaters, des Alters des Kindes.
Maßstab und Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle
Mit 14 Jahren und einem Einkommen von 1200€ hat sie einen Anspruch von 426€. Wenn er nur dieses eine Kind hat würde man eine Stufe höher ansetzen also 448€. Davon wird das hälftige Kindergeld abgezogen und es verbleiben 356€ als Zahlbetrag.
Der Vater hat aber einen Selbstbehalt von 950€, so dass er eigentlich nur 250€ zahlen kann.
Wenn möglich versucht eine faire Einigung zu finden. Vor Gericht und mit Anwälten wird es „schmutzig“, anstrengend und das Ende ist unvorhersehbar für beide Seiten.
Der einzige Gewinner sind immer die Anwälte:wink:
Gruß