Unterhaltsregelung

hallo zusammen,

leider wird die ehe (so wie es aussieht) mit meiner frau enden…

meine frage dazu…wie es in sachen unterhalt geregelt wird für unseren sohn?

Problem ist wir bekommen geld vom arbeitsamt, ich selbst habe nur nen kleinen nebenjob der mir gerade mal 520€ einbringt…wir wollten es beide so regeln das sie für essen trinken etc aufkommt und ich mich darum kümmer das der kleine immer anziehsachen, schuldbedarf etc hat…
ich würde gerne den unterhalt voll zahlen ist mir aber so nicht möglich leider…
wir wollen aber beide vermeiden einen unterhaltsvorschuss zu beantragen für sie da mich das ja in schulden stürzt…und so beginnt dann ein kreislauf…
als weiteres werde ich sämtliche schulden die wir zusammen gemacht haben selber tragen sodass die beiden „frei“ leben können…
in wie fern kann man das so regeln? wenn wir beide nen vertrag machen wo drin steht das person x solange vom unterhalt befreit ist bis die gemeinsamen schulden beglichen sind ?
wir wollen beide dem anderen nichts schlechtes und schon garnicht unserem kleinen engel !!!

wäre für antworten dankbar

MFG

das kann man nicht in weiter Ferne regeln. Der zu zahlende Unterhalt ist nach neuem Gesetz auch rückwirkend bis zur Geburt vom Kind selber mit 18 noch zu verlangen.
Das Arbeitsamt wird mit Sicherheit immer ein Auge auf Sie haben, denn solange die Ihnen, oder Ihrer Frau Geld zahlen, bestimmen die eh was Sie zahlen müssen.
Sehen Sie schnellstens zu, dass Sie Arbeit finden, sonst wird Ihnen das Leben vom Arbeitsamt diktiert.
Sie müssen sogar regelmäßig die Kontoauszüge vorlegen.

Liebe Grüsse

hallo,
einfach Vertrag machen und beide unterschreiben…dieser gilt natürlich nur bis zum 18 geb. des Kindes,weil dann muss das Kind sich selber um den UNterhalt kümmern…

lisa

naja das mit der arbeit ist immer ne super antwort!!! wenn sie eine haben für mich nur her damit !
es geht doch garnicht darum ob und ab wann ich arbeit habe sondern darum wie man die jetzige situation regeln kann !!! und das amt kann nicht bestimmen was ich zahle und diktieren können die mir auch nichts und kontoauszüge muss man NICHT regelmäßig vorlegen !!!

ich weis nicht ob das so einfach geht mit so einem vertrag…und unabhängig wie alt der kleine ist, zahlen will ich ja nur ists mir momentan nicht möglich…nur ich möchte nicht mein leben lang schulden zahlen und wohl möglich noch vorm gericht stehen weil ich nicht zahlen kann…

warum fragen Sie, wenn Sie es doch wissen,
Ich mache die Gesetze nicht und kann nur sagen, wie es gehandhabt wird.
Kontoauszüge können die selbstverständlich verlangen, solange der Staat Gelder zahlt.
Ich will Ihnen bestimmt nichts, ich spreche aus Erfahrung.
Es ist teilweise nicht zu glauben, was die Ämter sich erlauben und dieses auch dürfen.
Wenn Sie was wissen wollen, so können Sie nicht behaupten, dass kann nicht. Dann gehen Sie Ihre Wege und Schluss ist.

es ist vom fall zu fall unterschiedlich,es kommt auch auf den beamten an wie er das regelt.ob es aber ne richtlinie gibt,weiss ich leider nicht.

Hallo Daniel,
ein privater Vertrag hat leider keinen Rechtsanspruch, da kein vollstreckbarer Titel dahintersteht. Das heisst wenn sich einer der Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen hält, besteht vorerst keine Möglichkeit rechtlich dagegen anzugehen. Hier muss erstmal ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Sofern sich Ihre Lebenssituation nicht ändert ist alles schön und gut. Sobald aber einer der Partner aus irgendwelchen gründen zu Vermögen kommt, wird die Situation wohl schwierig werden. Wie gesagt, ohne notarielle Beurkundung ist so ein Vertrag nicht viel wert, egal wie einig sich beide Vertragspartner im Moment der Unterzeichnung aus sein mögen.
Alles Gute

Hallo,

deine Noch Frau kann auf den Unterhalt zwar verzichten, gestzlich aber nicht zulässig- wenn sie dann kommt und doch will, mußt du rückwirkend zahlen, da du in der Beweispflicht stehst.
Ob du die Schulden übernimmst oder nicht spielt keine Rolle, denn Unterhalt geht vor.
Als Arbeitssuchender darfst du 770€, als Arbeiter rund 1000€ haben, was drüber ist, kann zur Unterhaltszahlung genutzt werden.
Deine Frau wäre für alles verantwortlich, nicht nur für Essen und so.
Es ist im Gesetz geregelt, dass dort wo das Kind lebt, die Person für das wohlergehen des Kindes verantwortlich ist.
Der andere Elternteil muss den Unterhalt in Geld an den Elternteil entrichten wo das Kind lebt.
Sollte das Amt mitwirken, sieht es sowieso mies aus, denn die können verlangen das du dir ne Vollzeitstelle suchst, solte das nicht ausreichen zusätzlich sogar noch nen 400€ Job, genauso wie ein Umzug in eine andere Gegend, wieviel km vom Kind entfernt weiß ich allerdings nicht.
Bewerbungen, Verdienstabrechnungen, Mietvertrag etc. muss dann ebenfalls vorgelegt werden.
FAZIT: Am besten du überweist deiner Frau das was du kannst, sie sorgt für alles- kann man ja gemeinsam machen.
Vorteil: Sollte sie auf die Idee kommen irgendwann Unterhalt per Gericht oder Jugendamt zu fordern, hast du nicht ganz so viele Schulden.
Wobei es schlecht aussieht, denn das Jobcenter hängt schon drin und möchte nach Möglichkeit die Kosten gering halten- rate mal an wen die sich wenden?!
Und schon steckst du mittendrin- SCHE…!!!
Sorry, trotzdem wünsche ich alles Gute- wird ne Schweinearbeit, der ganze Papierkrieg.
Übrigens, werden die Schulden wahrscheinlich noch höher, da du gegenüber deiner Frau unter Umständen auch Unterhalt zahlen müsstest.

Im Grunde wäre es das Beste wenn ihr zusammenbleibt, zumindest für dich, denn das Jobcenter wird bis an dein Lebensende hinter dir her sein um das von Ihnen an deine Frau und an deinem Kind gezahlte Geld zu kommen.
Alle zwei Jahre heißt das dann auch für dich, deine Einkünfte, deinen Arbeitgeber, deinen Mietvertrag etc offen zu legen.
Tut mir leid, so ist es in Deutschland geregelt.
LG

Hallo,

dies ist nun mal tatsächlich die Aufgabe eines guten Anwalts bzw. Notars, den ihr ja auch gemeinsam aufsuchen könnt.
Verlasst euch blos nicht auf irgendwelche Tipps im internet um ein paar Anwaltsgebühren zu sparen - wenn man Pech hat, dann zahlt man für die nächsten Jahre drauf.

Hallo,

meine frage dazu…wie es in sachen unterhalt geregelt wird
für unseren sohn?

Problem ist wir bekommen geld vom arbeitsamt, ich selbst habe
nur nen kleinen nebenjob der mir gerade mal 520€
einbringt…

Für den Kindesunterhalt ist es zwingend notwendig, dass 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT für VOLLZEIT gemacht werden. Sonst kann es vorkommen, dass das Gericht rechnet, als hätte man einen Vollzeitjob. Davon kommt man nur weg, wenn vom Vertrauensarzt per Gutachten geklärt ist, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten kann.

wir wollten es beide so regeln das sie für essen
trinken etc aufkommt und ich mich darum kümmer das der kleine
immer anziehsachen, schuldbedarf etc hat…

Gesetzlich muss die Mutter für Betreuung, Essen, Trinken, Kleidung, Shampoo, Wäschewaschen usw. usw. des Kindes sorgen. Sie erhält dafür den Kindesunterhalt oder den Unterhaltsvorschuss (wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist). Wenn das Kind älter ist, kommen die Hartz IV-Behörden für das Kind auf, wenn kein Barunterhalt bezahlt werden KANN.

ich würde gerne den unterhalt voll zahlen ist mir aber so
nicht möglich leider…

Bewerbungen wenn keine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt ist machen, sonst entstehen Schulden.

wir wollen aber beide vermeiden einen unterhaltsvorschuss zu
beantragen für sie da mich das ja in schulden stürzt…

Die Mutter wird von den Hartz-IV-Behörden gezwungen den Unterhaltsvorschuss zu beantragen bzw. den Unterhalt einzuklagen. Sie kann nicht auf ihr zustehende Gelder zu Lasten der Hartz-IV-Behörden verzichten!

und so

beginnt dann ein kreislauf…

Schulden gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse entstehen nicht, wenn man mit 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT nachweist, dass man arbeits- und zahlungswillig aber mangels Erwerbsmöglichkeiten zahlungsunfähig ist.

Achtung: wenn die Regel ausgefüllt ist, nicht bei der UVJ unterschreiben, dass man mit späteren Ratenzahlungen einverstanden ist. Dann entsehen Schulden.

als weiteres werde ich sämtliche schulden die wir zusammen
gemacht haben selber tragen sodass die beiden „frei“ leben
können…

Darauf werden weder die Unterhaltsvorschusskasse noch die Hartz-IV-Behörden Rücksicht nehmen. Die sind nicht für die Schulden zuständig. Abgesehen davon, dass man bei Hartz-IV-Einkommen sowieso nicht gepfändet werden kann, da das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist jeder für die Hälfte der Schulden verantwortlich.

in wie fern kann man das so regeln? wenn wir beide nen vertrag
machen wo drin steht das person x solange vom unterhalt
befreit ist bis die gemeinsamen schulden beglichen sind ?

Wie oben schon geschrieben: funktioniert nicht!!!

wir wollen beide dem anderen nichts schlechtes und schon
garnicht unserem kleinen engel !!!

So soll es sein, aber man kann die Regeln deswegen nicht ändern.

Gruß

Grundsätzlich können Sie so etwas über einen notariellen Vetrag regeln und der Notar wird sie beraten, was zulässig ist.
Zu bedenken ist, dass die Kindsmutter nicht im Namen ihres Kindes auf Untzerhaltsansprüche verzichten kann, die dem Kind eigentlich rechtlich zustünen und dann stattdessen andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann.
Privatrechtliche Vereinbarungen treten da hinter den gesetzlichen Anspruchsregelungen zurück.