Hallo,
meine frage dazu…wie es in sachen unterhalt geregelt wird
für unseren sohn?
Problem ist wir bekommen geld vom arbeitsamt, ich selbst habe
nur nen kleinen nebenjob der mir gerade mal 520€
einbringt…
Für den Kindesunterhalt ist es zwingend notwendig, dass 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT für VOLLZEIT gemacht werden. Sonst kann es vorkommen, dass das Gericht rechnet, als hätte man einen Vollzeitjob. Davon kommt man nur weg, wenn vom Vertrauensarzt per Gutachten geklärt ist, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten kann.
wir wollten es beide so regeln das sie für essen
trinken etc aufkommt und ich mich darum kümmer das der kleine
immer anziehsachen, schuldbedarf etc hat…
Gesetzlich muss die Mutter für Betreuung, Essen, Trinken, Kleidung, Shampoo, Wäschewaschen usw. usw. des Kindes sorgen. Sie erhält dafür den Kindesunterhalt oder den Unterhaltsvorschuss (wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist). Wenn das Kind älter ist, kommen die Hartz IV-Behörden für das Kind auf, wenn kein Barunterhalt bezahlt werden KANN.
ich würde gerne den unterhalt voll zahlen ist mir aber so
nicht möglich leider…
Bewerbungen wenn keine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt ist machen, sonst entstehen Schulden.
wir wollen aber beide vermeiden einen unterhaltsvorschuss zu
beantragen für sie da mich das ja in schulden stürzt…
Die Mutter wird von den Hartz-IV-Behörden gezwungen den Unterhaltsvorschuss zu beantragen bzw. den Unterhalt einzuklagen. Sie kann nicht auf ihr zustehende Gelder zu Lasten der Hartz-IV-Behörden verzichten!
und so
beginnt dann ein kreislauf…
Schulden gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse entstehen nicht, wenn man mit 20 bis 30 Bewerbungen PRO MONAT nachweist, dass man arbeits- und zahlungswillig aber mangels Erwerbsmöglichkeiten zahlungsunfähig ist.
Achtung: wenn die Regel ausgefüllt ist, nicht bei der UVJ unterschreiben, dass man mit späteren Ratenzahlungen einverstanden ist. Dann entsehen Schulden.
als weiteres werde ich sämtliche schulden die wir zusammen
gemacht haben selber tragen sodass die beiden „frei“ leben
können…
Darauf werden weder die Unterhaltsvorschusskasse noch die Hartz-IV-Behörden Rücksicht nehmen. Die sind nicht für die Schulden zuständig. Abgesehen davon, dass man bei Hartz-IV-Einkommen sowieso nicht gepfändet werden kann, da das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist jeder für die Hälfte der Schulden verantwortlich.
in wie fern kann man das so regeln? wenn wir beide nen vertrag
machen wo drin steht das person x solange vom unterhalt
befreit ist bis die gemeinsamen schulden beglichen sind ?
Wie oben schon geschrieben: funktioniert nicht!!!
wir wollen beide dem anderen nichts schlechtes und schon
garnicht unserem kleinen engel !!!
So soll es sein, aber man kann die Regeln deswegen nicht ändern.
Gruß