Unterhaltsregelung bei Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage:
Meine Eltern sind seit 2004 geschieden (beide 73 Jahre und in Rente). Da mein Vater sein ganzes Erwerbsleben selbständig war bekommt er keine gesetzliche Rente, dafür muss meine Mutter von ihrer kleinen Rente (von der Deutschen RV) noch monatlich etwas an meinen Vater abgeben (dies wurde bei der Scheidung so berechnet).
Zum Zeitpunkt der Scheidung war mein Vater offiziell mittellos und ist seitdem unbekannt verzogen.

Nun hat meine Mutter erfahren, dass mein Vater seit einigen Jahren wieder verheiratet ist.
Muss in einem solchen Fall, der Rentenausgleich nicht neu berechnet werden ?

Im voraus vielen Danke für die Hilfe.

So wie ich Ihre Frage verstehe, geht es NICHT um Unterhalt, sondern um den sogenannten Versorgungsausgleich, mit dem unterschiedliche Rentenanwartschaften ausgeglichen werden. Diese sind unveränderbar, da sie auf die Verhältnisse während der Ehezeit abstellen und von den nachehelichen Lebensumständen unabhängig sind.
Sollte es sich tatsächlich um einen Unterhaltstitel handeln, nach dem Ihre Mutter monatliche Zahlungen leistet, besteht ein Abänderungsanspruch, der allerdings gerichtlich geltend gemacht werden muss.

Hallo,

die „Rententrennung“ ist entgültig und wird durch eine Neuheirat nicht geändert.

Gruß