Unterhaltsrelavantes Nettoeinkommen

Ich bin aufgefordert worden das Nettoeinkommen der letzen 12 Monate zur berechnung des Kindesunterhaltes vorzulegen. Nun habe ich aber letzen August eine größere einmalige Nachzahlung für mehrere vorangegangene Kalenderjahre erhalten. Zählt diese Nachzahlung zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens mit?

Vermutlich ja, denn auch eine Nachzahlung ist ein Einkommen. Ich würde allerdings sofort darauf hinweisen, dass es sich um eine Nachzahlung handelt und kein gesichertes Einkommen für die Zukunft ist.
Hier kommt es dann darauf an, wie das (vermutl Gericht) die Sache bewertet.

Gruß

Hallo Andreas,

eine Gehaltsnachzahlung?
Sollte eigentlich nicht mitzählen. Du solltest dem Nachweis des Einkommens einen Nachweis über diese Nachzahlung hinzufügen und darauf aufmerksam machen.

Gruß, DC

Hallo und vielen Dank. Ich denke so werde ich es machen.

LG Andreas

Hallo,

bei den BAFÖG Amtern und bei einigen Jugendämter reicht der Steuerbescheid der letzten beiden Jahre aus. Den 2011 brauch Du ja noch nicht fertig zu haben, also die Beide aus 2009 und 2010 vorlegen.

Num wenn sich grvierende Änderungen nachweislich ergeben haben können aktuelle Einkommensnachweise gefordert werden.

Gruß blackdaniel

Hallo,
ja schon, es sei denn, es kann der Nachweis erbracht werden, dass die Zahlungen auf vergangene Jahre verteilt sind.
Aber auch dann könnte es sich unterhaltserhöhend für diese Jahre auswqirken.

Mit Gruß

Hallo,

ja, aber vom Arbeitgeber eine Bescheinigung geben lassen, dass es in Zukunft diese Zahlung nicht mehr geben wird. Gleichzeitig beantragen, dass die Zahlung auf die Berechnung von (sagen wir mal) 5 Jahren verteilt wird.

Gruß