Unterhaltsrückstand

Der Vater meiner Tochter zahlt seit vielen Jahren keinen Unterhalt. Er begründet dies immer wieder mit seiner Zahlungsunfähigkeit. Nun ist meine Tochter 16 und will studieren und fragt, ob ihr das Geld nicht zusteht und sie es für ihr Studium verwenden kann.
Was mache ich, um ihr zu ihrem Unterhalt zu verhelfen?
Gibt es mehrere Möglichkeiten?
Besten Dank,
Sabine

Hallo,
das geht nur über einen Anwalt. Wenn du den nicht bezahlen kannst, bekommst du Prozesskostenbeihilfe.

lisa

Hallo

grundsätzlich hat deine Tochter ein Recht auf Unterhalt. Wenn sie 16 Jahre alt ist und bei dir lebt, ist der Kindesvater zum Barunterhalt verpflichtet.

Die wichtigste Frage ist, ob du einen Unterhaltstitel hast. Wenn nein, kannst du gar nichts machen.

Du musst den Kindesvater sofort schriftlich zur Auskunft auffordern, denn ab dann beginnt der Zeitraum der Zahlung, falls es später zum Titel kommt.

Wenn er sich weigert oder nur schleppend Auskunft gibt, wird dir nichts anderes übrig bleiben als einen Anwalt zu beauftragen, der dan ggf Klage einreicht.

Wenn deine Tochter 18 wird, muesst ihr beide im Verhältns zum Einkommen für sie aufkommen.

Gruss

Mann kann nur seinen Lohn überprüfen lassen.Er kann950€
Selbstbehalt haben,das andere ist Unterhalt

Danke, ja ich habe seit Jahren einen Titel. Also muß ich zum Anwalt? danke Sabine

Du musst klagen, bzw. zum Jugendamt und Beistandschaft beantragen. Die erklären dir/euch alles weitere.
Er hat einen SElbstbehalt von 900 Euro. Wenn er mehr verdient, könnte sein Lohn gepfändet werden.
Die Vaterschaft sollte von ihm anerkannt sein, das hilft. Wenn nicht, Blutproben oder DNA. Ich hoffe für euch, dass es klappt. Es kann ein zeitaufwändiger Prozess (nicht gerichtllich) sein. Wenn er noch nicht gezahlt hat wenn sie 18 ist, muss sie klagen.Suche zwischenzeitlich nach anderen Möglichkeiten.

Hallo Sabine

gut wenn du einen Titel hast, denn kannst hast du übrhaupt eine Möglichkeit zu vollstrecken. Dazu brauchst aber einen Anwalt. Mit dem musst du dann abwägen, wie Chancen sind.

Viel Erfolg

Gruss

Danke, ja ich habe seit Jahren einen Titel. Also muß ich zum
Anwalt? danke Sabine

Hallo sabine,
wieso hast du solange gewartet mit den Unterhaltsansprüchen für deine Tochter?
Das Jugendamt hätte einen Unterhaltsvorschuss leisten müssen und dann den Vorschuss vom Vater deiner Tochter zurückgefordert, notfalls mit Lohnpfändung.
Wenn deine Tochter 18 Jahre alt ist, ist sie selbst unterhaltsanspruchsberechtigt. Sie soll sich beim Jugendamt erkundigen, die fordern die Einkommensnachweise deines Exmannes an und errechnen den Unterhaltsanspruch und schicken den an deinen Ex.
Allerdings dauert das ganze natürlich und wenn er trotzdem nicht zahlt, dann muss sie einen Titel erwirken um den Unterhalt einzuklagen.
Alles Gute

Hallo,

bei mir steht die Frage als nicht beantwortet, aber ich bin mir sicher, die Frage beantwortet zu haben.
Sollte dieses nicht der Fall sein, bitte eben melden.
Gruss
Agnes

Hallo,

wenn er nicht genug Einkommen hat, kann er nicht zahlen. Der Volksmund sagt hierzu: einem nackten Mann, kann man nicht in die Taschen greifen.

WEnn die Eltern wenig verdienen, wird die Tochter für das Studium ja BAFöG bekommen.

Gruß