Hallo Schlaubi´s
Angenommen es existiert ein geringer Unterhaltsrückstand von Alimentenzahlungen aufgrund der Herabsetzung der mtl. Beträge wegen geringen Einkommens. Zahlungen wurden nicht eingestellt sondern nur minimiert…
Darf dieser mit Verzugszinsen eingefordert werden und wenn ja wieviel Verzugszinsen sind gerechtfertigt.
Wieso muß man sich verschulden trotz Herabsetzung? (Gerichtskosten etc…)
MfG
Silvio