Mein Sohn (damals 15) hat, weil ich im den exzessiven Computerzugang verboten habe, seine Schulsachen gepackt und ist zu seinem Vater gegangen. Ich habe ihm sein Zimmer weiterhin zur Verfügung gehalten und es hat auch kein explizieter Auszug statt gefunden, es wurde immer nur geholt, was gerade nötig war. Auf meine Fragen, ob er denn vorhat, nicht nur vorübergehend bei seinem Vater zu bleiben, hat er mir immer ausweichend geantwortet. Im Juli letzten Jahres hat er sich dann für seinen neuen Wohnort umgemeldet. Jetzt möchte mein Exmann, dass ich ihm den Unterhalt, den er mir bis dahin also (Juli) geleistet hat, zurückzahle. Ist das rechtens?
Hallo,
Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes. Das Kind hat nicht bei der Mutter gelebt, somit steht der Mutter der Kindesunterhalt nicht zu. Im Gegenteil, sie hätte nachdem das Kind ca. 6 Wochen am Stück (Umgangszeiten spielen keine Rolle) beim Vater lebte, an diesen Kindesunterhalt - berechnet nach ihrem Einkommen - zahlen müssen.
Gruß
Liebe Dalldo,
um ehrlich zu sein: Weiß ich nicht.
Aber: Unterhalt bekommt derjenige, bei dem der Unterhaltspflichtige
wohnt und lebt.
Eben, um ihn zu unterhalten.
Dazu zählen zumindest ein Anteil an Miete und Nebenkosten sowie
Lebensmittel und Bekleidung.
Da Sie ja Essen und Trinken in dem Zeitraum gespart haben, könnte
ich mir vorstellen, daß der Vater durchaus das Recht hat, diesen Anteil
zurückzufordern.
Andererseits weiß ich: Gezahlt ist gezahlt. Hätte er vorher mit
dem Jungen beraten und die Zahlung halbieren und/oder zurückhalten
müssen.
Ich schlage vor, das Jugendamt zu Rate zu ziehen.
Die helfen gerne, so meine Erfahrung.
Sorry, mehr kann ich nicht sagen.
Sie können sich ja mal zurückmelden, was bei rausgekommen ist,
ich würde gerne dazulernen.
Liebe Grüße
Andreas
Hallo Dalldo,
dein Exmann kann nicht zurückfordern, der Sohn ist im Juli zu seinem Vater gezogen also besteht ab diesem Zeitpunkt keine Unterhaltsforderung von dir an ihn sondern von ihm an dich.
Wenn ein Titel besteht müsste er diesen sogar von dir fordern und du könntest rein theoretisch sogar daraus pfänden obwohl der Sohn nicht bei dir lebt, bekämst natürlich dann jede Menge Ärger weil unrechtsmäßig, aber zu erst hätte er den Ärger.
(würde ich aber ganz und gar nicht empfehlen).
Anworte ihm kurz und bündig.
Der Sohn hat bis zum Juli bei dir gelebt und ist dann zu ihm gezogen (siehe Meldebescheinigung). Ab diesem Zeitpunkt hast du keinen Unterhalt mehr gefordert sondern im Gegenzug selbstverständlich an ihn gezahlt.
Als Anlage dann noch den Titel wenn einer besteht oder die schriftliche Erklärung, dass dieser nicht mehr gültig ist.
Grüße Bröselchen