Hallo…
hoffe das mir da einer auskunft geben kann. und zwar…
mir wird zur zeit der lohn gepfändet, weil ich unetrhaltsrückstand habe. da das kind nächstes jahr 18 wird ist dann die pfändung noch wirksam oder muss sich das volljährige kind selbst bemühen den rückstand irgendwie einzuvordern?
Bin mir nicht 100% sicher. Sorry. Du musst bis zum Ende der ersten Ausbildung zahlen. Wer den Anspruch geltend machen kann/muss ist mir nicht geläufig. Mag sein, dass es die Mutter ist, wenn das Kind noch bei ihr lebt. Frag weiter.
hmm… das ich weiterhin den laufenden unterhalt zahlen muss ist klar. was mich interessieren würde, ist die pfändung ab dem 18. lebensjahr automatisch hinfällig oder muss ich weiterzahlen? mir geht es nur um den Rückstand, nicht um den laufenden unterhalt. kann ich mir theoretisch eine pause der zahlung nehmen und warte wie es weitergeht?
mit dem Rückstand hat das Kind nichts zu tun. Wenn es 18 wird müssen Sie den Rückstand weiter der Mutter zahlen, oder dem Jugendamt. Ab 18 wird dann das Kind selner den neu berechneten Unterhalt einfordern (also auch pfänden ) können. Dazu ist aber eine Neuberechnung erforderlich, da sich der Unterhalt nach Einkommen von beiden Elternteilen richtet. Alles was vorher war sind Sie der Mutter weiterhin schuldig.
L.G.
Agnes
Hallo
also Rückstände werden solange gefordert bis sie komplett zurück gezahlt worden sind!!!
Egal wie alt das Kind ist! Die haben auch nichts mit dem laufenden Unterhalt zu tun !!
Die werden extra Berechnet mein Ex zahlt die auch zusätzlich monatlich ab!
Sorry ist leider so!!!
LG Sandy
hallo,
ab dem 18 sind ja beide eltern barunterhaltspflichtig. Daskind mus sich dann selber um seinen Unterhaltsforderungen kümmern. Wie das aber mit Pfändungen aussieht weiss ich nicht.
Das ist so eine Sache! Normal muß er sich um eine Ausbildung kümmern.Er wird auch vom Arbeitsamt verpflichtet.Aber so lange er kein Einkommen hat bist du in der Pflicht.
Verfallen tut die Pfändung nicht, aber es gibt sicherlich eine gewisse Prozedur. Hier kann aber ein Anwalt schnell weiterhelfen. Ich weiß es nicht genau.
Gruß
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Hallo,
die Frage ist sehr speziell. Ich kann mir das nur so vorstellen, da die Unterhaltsrückstände ja vor dem 18. Geburtstag angefallen sind, wird das mit der Fändung auch über den Geburtstag hinaus so weiterlaufen. Nur eine Neufestlegung von Unterhaltsforderungen wird die Tochter dann selbst einklagen müssen.
wenn das kind 18 wird muss er sich selber kümmern und den unterhalte einklagen. die „altlasten“ können aber noch geüfändet werden, da wahrscheinlich die mutter den titel gegen dich hat
mit 18 muß das Kind selbst dafür Sorge tragen, das sie Ihren Unterhalt bekommt. Das hieße für Sie bei Beginn einer Ausbildung 3 Jahre weiter Unterhalt zu zahlen.