Hallo,
jemand hat ein Kind (7 Jahre) und müsste jetzt seit ca. 5 Jahren Unterhalt zahlen. Derjenige hat aber nach der Trennung studiert und war danach arbeitslos. Effektiv gearbeitet hat die Person davon nur 1 Jahr, wo sie auch Unterhalt hätte zahlen können. In der Zeit des Studiums und der Arbeitslosigkeit hatte derjenige weniger als 720,- € zur Verfügung, die ja als Selbstbehaltsgrenze bei der Unterhaltsberechnung zählen. Jetzt fordert das Jugendamt ca. 4.900,- € Unterhaltsrückzahlung. Das wären ca. 140,- € Unterhalt im Monat auf 34 Monate gerechnet.
Meine Frage ist: Muss derjenige denn, trotz dass er den überwiegenden Teil der Zeit nicht gearbeitet hat und nicht an die Unterhaltsfreigrenze gekommen ist, trotzdem das ganze Geld nachträglich zurückzahlen???
Ich habe gehört, dass man Unterhalt nur für die Zeit zurückzahlen muss, in der man auch gearbeitet und mehr als diese 720,- € verdient hat…
Das Jugendamt sagt, dass wäre so i. O. aber kann man nicht eine, den speziellen Fall betreffende Unterhaltsneuberechnung beantragen, wenn man plötzlich weniger Geld hat und nicht mehr so viel zahlen kann? Denn ich hab noch nie gehört, dass man unabhängig davon, wieviel Geld man überhaupt verdient, über Jahre hinweg immer den selben Betrag zahlen muss (wie er z. B. in der Tabelle steht).
Viell. hat ja jemand schon von so einem ähnlichen Fall gehört oder gibt es da bestimmte Personen, an die man sich wenden kann, die sich speziell mit solchen Themen befassen? Oder gibt es bestimmte Ansprechpartner auf dem Jugendamt?
Also schon mal vielen Dank und Gruß!
Katja