Unterhaltsrückzahlungsforderung bei Ausbildung?

Hallo euch allen!
Ich hätte eine Frage und hoffe, daß ihr mir bei der Lösung irgendwie helfen könnt. Meine Freundin ist in einer zweiten Ausbildung und ist im zweitem Ausbildungsjahr (im März hat sie Zwischenprüfung). Ihre erste Ausbildung hat sie bestanden. Sie musste allerdings nach einiger Zeit die Arbeit aufgeben aus gesundheitlichen Gründen (Allergie gegen bestimmte Stoffe mit denen sie auf Arbeit in Berührung kam).Sie war danach einige Zeit selbstständig. Sie hat aus ihrer ersten Ehe zwei Kinder (4 Jahre und 7 Jahre alt). Diese leben bei dem Vater. Durch ihr sehr geringes Azubigehalt, stellte sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Diesen klagt nun der Freistaat Bayern ein.
Laut Aussage des Gerichtes (der Termin war am 26.01.2011), hätte sie sich das ja auch vorher überlegen können mit der Ausbildung (Ich war nicht anwesend, also eher hören/sagen). Desweiteren ist wohl zu Wort gekommen, daß sie ihre jetzige Ausbildung abbrechen solle und eine normale Arbeit aufnehmen könne um die Unterhaltsrückzahlung zu bewältigen.
Kann man irgendwie dagegen vorgehen, oder ist das aussichtslos?
Ich danke euch schonmal im Vorraus

da sind noch viele Fragen offen. Ihre Freundin bezahlt also Unterhalt für ihre Kinder aus erster Ehe?
Ist sie wieder verheiratet, oder in einer festen Beziehung?
Warum hat sie als Mutter die Kinder nicht?
Für wen hat sie den Vorschuss beantragt, für sich, oder die beiden Kinder?
Gruss
Agnes

Liebe oder lieber Haroshi,

ist ein bissel kompliziert, geht um Geld, und muß außerdem schell gehen,
um vor Gericht evtl. noch was erreichen zu können.
Wer-weiß-was.de ist nun mal keine (verbindliche) Rechtsberatung. Kann
bestenfalls Ratschläge oder Tipps geben.
Zumal es hier „stille Post“ wäre.

Ich rate in diesem Falle dringend dazu, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Gehen Sie auf www.anwalt.de und suchen sich einen Anwalt in Ihrer Nähe.
Es muß ein Fachanwalt für Familienrecht sein. Machen Sie telefonisch
einen Termin, sprechen Sie vorher mit dem Anwalt, um zu sehen, ob die
Chemie stimmt und lassen sich nicht von der RA-Gehilfin abwimmeln.
Seriöse Anwälte lassen sich auf ein solch „Probegespräch“ ein. Sind ja
auch nur Geschäftsleute …

Die gefühlt vielen EUR für eine Erstberatung sind gut angelegt, glauben
Sie mir.

Liebe Grüße
Andreas

Soll zum Amtsgericht gehen und Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Vorher zum Arzt und ein Attest für die Allergien besorgen. Dem Jugendamt erstmal Raten von 5/10 Euro anbieten, um ihren GUTEN Willen zu zeigen. Auch sollte sie für sich Wohngeld und Harzt4 beantragen und zwischendurch ein bisschen beten.

Gruß, Andi

hallo,

eine Mutter, wie auch ein Vater muss alles tun,um die Unterhaltsleistungen zu bezahlen…ich weiss das von mir.
Da die Freundin Vollzeit arbeiten könnte,und locker 1500€ verdienen würde,könnte sie die Unterhaltszahlungen Folge leisten…so rechnen die Richter.
Sie kann noch 3 Ausbildungen machen,nebenbei noch putzen gehen,hauptsache sie bezahlt den Unterhalt.

lisa

Hallo euch allen!

Ich hätte eine Frage und hoffe, daß ihr mir bei der Lösung
irgendwie helfen könnt. Meine Freundin ist in einer zweiten
Ausbildung und ist im zweitem Ausbildungsjahr (im März hat sie
Zwischenprüfung). Ihre erste Ausbildung hat sie bestanden. Sie
musste allerdings nach einiger Zeit die Arbeit aufgeben aus
gesundheitlichen Gründen (Allergie gegen bestimmte Stoffe mit
denen sie auf Arbeit in Berührung kam).Sie war danach einige
Zeit selbstständig. Sie hat aus ihrer ersten Ehe zwei Kinder
(4 Jahre und 7 Jahre alt). Diese leben bei dem Vater. Durch
ihr sehr geringes Azubigehalt, stellte sie einen Antrag auf
Unterhaltsvorschuss. Diesen klagt nun der Freistaat Bayern
ein.

Laut Aussage des Gerichtes (der Termin war am 26.01.2011),
hätte sie sich das ja auch vorher überlegen können mit der
Ausbildung (Ich war nicht anwesend, also eher hören/sagen).
Desweiteren ist wohl zu Wort gekommen, daß sie ihre jetzige
Ausbildung abbrechen solle und eine normale Arbeit aufnehmen
könne um die Unterhaltsrückzahlung zu bewältigen.

Kann man irgendwie dagegen vorgehen, oder ist das
aussichtslos?

Da scheint bei Gericht was schief gegangen sein.Wenn mann eine neue Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen ist das rechtens.Es muss ja auch vom Arbeitsamt abgesegnet sein,

OK. ja sie zahlt an die Kinder aus ihrer ersten Ehe. Nein sie ist nicht wieder verheiratet und auch nicht in einer festen Beziehung.
Sie ist Borderlinerin(Einfach mal bei Wikipedia nachschauen. Würde sonst hier den Rahmen sprengen)
Sie hat den Antrag für die beiden Kinder abgeschlossen.
Ich hoffe Sie können damit etwas anfangen.
Danke im Vorraus
Haroshi

Ok, klar, aber die Krankheit hat nichts mit dem Unterhalt zu tun.
Der Vater bezahlt nur für die Kinder. Notfalls muss die Mutter Harz 4 für sich selber beantragen, aber ich glaube, da steht ihr nichts zu.
Wenn die Wohnung nur auf den Namen der Frau steht, kann sie dort wohnen bleiben, muss aber den Mann auszahlen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird der Unterhalt für die Kinder neu berechnet.
Die Landwirtschaft werden Sie nicht angeben können, da wird Ihnen gesagt, dass kann er ja jederzeit sein lassen. Habe ich leider auch den Fall. Obwohl mein EX seit 15 Jahren regelmäßig mehrere hundert Euro nebenbei monatlich verdient, wird es nicht beim Unterhalt für die Kinder angerechnet. Und wenn er schlau ist und das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in eine Rentenzusatzversicherung zahlt, dann kann man da auch nicht dran.
Wir kämpfen zur Zeit um Unterhalt für den jüngsten, der im ersten Lehrjahr ist. Der soll seinen ganzen Lohn abgeben und für seinen Unterhalt benutzen. Die hälfte darf der Vater abziehen, die andere Hälfte soll ich bekommen.
Wer zahlt denn den Roller, Versicherung, Sprit, Anziehsachen, Essen, Übernachtung beim Blockuntericht und den Führerschein, den er jetzt anfangen will?
Es wird nicht anerkannt. So kann man auch die Jugend dazu bringen nicht mehr arbeiten zu gehen.
Wie Sie sehen, alles sehr ungerecht.
Gruss
Agnes

Hallo
Ich glaube nicht das Sie dagegen angehen kann.
LG Sandy

Hallo,

wenn das Amtsgericht ein Urteil/Beschluss gemacht hat, kann man in die nächste Instanz gehen und es überprüfen lassen.

Sie wird ja wohl ihre gesundheitlichen Probleme bezüglich der ersten Ausbildung mit Beweisen (ärztl. Atteste usw.) bewiesen haben. Falls der Amtsrichter das ignoriert hat, hat sie ja vielleicht bessere Chancen in der zweiten Instanz (Oberlandesgericht).

Wurde ein Vergleich oder ein Anerkenntnisurteil erlassen, dürfte das schon schwieriger sein.

Gruß

Hallo Haroshi,

sicherlich kann man dagegen angehen, aber es ist sehr aufwendig.

Das Problem, ihre Freundin hätte dirket eine Unterhaltsklage eingereicht, vor der Ausbildung.

Wenn Sie den Kampf aufnehmen, was ich auf jeden Fall machen würde, denn laut Gesetz ist der Erzeuger unterhaltspflichtig, ist es sehr Zeitaufwendig.

Nehmen Sie sich den besten Familienanwalt in ihrer Umgebung und bitte sofort ein Wiederspruch einlegen.

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Mfg

Angela06
.

da kann ich leider auch nix zu sagen, sorry!

Ist schon was dran das sie sich ne richtige Arbeit suchen muß. Aber aussichtslos würde ich die Sache trotzdem nicht sehen