Unterhaltsschulden bei Jugendamt; Pfändungsgrenzen

Hallo!

Mal angenommen, da ist ein Vater, der ein Kind hat, für das er zahlen darf (aber nicht sehen soll).
Da er nur halbtags arbeiten kann, verdient er nicht genug, um den Unterhalt zu bezahlen. Daher wird sein Gehalt vom Jugendamt gepfändet, so dass sie alles bekommen, was über 790 € liegt.

Nun hat sich im Laufe der Jahre ein riesen Schuldenberg von 12 000 € angehäuft.

Jetzt bekommt die Person die Chance, seinen Halbtagsjob in einen Vollzeitjob umzuwandeln (in derselben Firma) und etwas mehr zu verdienen.

Wird ihm dann immer noch alles über 790 € abgezogen, oder kann er mit dem Jugendamt irgendwas aushandeln, um die Schulden abzubezahlen, so dass sich der Vollzeitjob auch irgendwie finanziell bemerkbar macht.
Im Moment verdient er nämlich zwischen 750 und 800 €.

Ferner die Frage:
Die Person hat schon einmal einen knappen Monat Vollzeit gearbeitet, kam so in eine neue Besteuerungsstufe und hatte knapp 120 € mehr als sonst (also 920 €). Dieser Mehrverdienst würde nicht einmal den Unterhalt abdecken, der monatlich zu bezahlen sei.
Wie soll man da von den Schulden herunterkommen?

Wie lange muss man eigentlich an das Jugendamt zahlen? Wie gesagt: Das Kind ist mittlerweile 8 Jahre alt.

Zur Sache noch: Die Person ist alleinstehend und muss – nach allen monatlichen Abzügen – mit etwa 130 € im Monat auskommen (für Essen und Kleidung, Lebensbedarf eben).

Gruß
Andreas

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

Verständnisfrage:
Warum konnte die Person nur halbtags arbeiten oder keinen zusätzlichen Nebenjob annehmen?
Ein „halber“ 400 €-Job hätte bereits ausgereicht…

Danach ist die Frage besser zu beantworten.

grüße
dragonkidd

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Wird ihm dann immer noch alles über 790 € abgezogen,
oder kann er mit dem Jugendamt irgendwas aushandeln, um die
Schulden abzubezahlen, so dass sich der Vollzeitjob auch
irgendwie finanziell bemerkbar macht.

Hi,
wieviel derjenige zahlen muss, wird normalerweise anhand der Düsseldorfer Tabelle festgelegt:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

Wie lange muss man eigentlich an das Jugendamt zahlen? Wie
gesagt: Das Kind ist mittlerweile 8 Jahre alt.

Bis das Kind volljährig ist bzw. bis es seine 1. Ausbildung beendet hat.

Die Schulden muss er danach evtl. noch jahrelang abtragen.

Gruß
Nelly

Hallo,

warum laufen für den Unterhalt Schulden auf? Wurde die Person fiktiv so gerechnet, als hätte sie einen Vollzeitjob? Wenn ja: Wer hat gerechnet? Das Jugendamt oder das Gericht?

Wer BERECHTIGT keinen Unterhalt bezahlen kann (also nicht absichtlich zu wenig Geld verdient) bekommt keine Unterhaltsschulden. Dafür gibt es den § 1603 BGB.

Wenn die Person fiktiv gerechnet worden ist (weil sie z. B. die Arbeitszeit verkürzt hat) kann es sein, dass sie jetzt eine Abänderungsklage machen kann, da sie jetzt eine Vollzeitbeschäftigung hat und trotzdem kaum zahlungsfähig ist.

Problem hierbei könnte sein, ob die Person nachweisen kann, dass sie sich effektiv bemüht hat, einen Vollzeitjob zu bekommen, der mehr als das jetzige Gehalt abwirft. Also zwanzig bis dreißig Bewerbungen PRO Monat gemacht hat und nur Absagen hat und jetzt nach dem Strohhalm beim jetzigen Arbeitgeber greift.

Umgang hat im Übrigen nicht das Geringste mit dem Unterhalt zu tun und umgekehrt der Unterhalt nichts mit dem Umgang. Sind nämlich zwei paar Schuhe. Die Person würde ja auch nicht an einen Fuß eine Sandale und an den anderen Fuß einen Stiefel anziehen.

Die Person hätte evtl. auch eine fiktive Sozialhilfeberechnung machen können und den Pfändungsfreibetrag an diesen errechneten Betrag anpassen lassen können.

Gruß
Ingrid

[MOD] Vollzitat entfernt