Kann man einen Unterhaltstitel über den man nicht aufgeklärt wurde, anfechten?Oder ist dieser überhaupt anfechtbar? Es handelt sich um Kindesunterhalt. Dieser Titel besteht seit 3 Jahren
Kann man einen Unterhaltstitel über den man nicht aufgeklärt
wurde, anfechten?Oder ist dieser überhaupt anfechtbar? Es
handelt sich um Kindesunterhalt. Dieser Titel besteht seit 3
Jahren
§ 238 famfg sieht eine beschränkte möglichkeit der änderung von unterhaltstiteln vor.
was du unter einer „nichtaufklärung von unterhaltstiteln“ verstehst, ist mir schleierhaft.