Hallo, ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.
Mir ist nicht ganz klar, was man mit einem Unterhaltstitel anfangen kann, der von einem Gericht ausgestellt wurde?
Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort darauf geben kann.
Für die Antworten schon mal vielen Dank.
Gruß
Hi,
mit diesem Titel wird der Barunterhaltspflichtige (Zahler)verpflichtet einen bestimmten Betrag (meistens ist das Kindesunterhalt) zu zahlen. Tut er dies nicht, kann man mit diesem Titel per Gerichtsvollzieher den Unterhalt auch für die Vergangenheit (d.h. ab Geltungsdatum des Titels) pfänden lassen (z. B. Sach- und Taschenpfändung)
Bist du Zahler oder Empfänger?
Grüße dragonkidd
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Hi, erstmal danke für deine Antwort.
Ich bin Empfängerin, habe den Titel seit September 04 und nichts passiert, d. h. ich bekomme trotzdem kein Geld. Habe mir schon überlegt, ob ich bei dem Gericht anrufe und mal nachfrage, wie der Stand der Dinge ist. Denkst du, dass das Sinn macht?
Gruß
Hi, erstmal danke für deine Antwort.
Ich bin Empfängerin, habe den Titel seit September 04 und
nichts passiert, d. h. ich bekomme trotzdem kein Geld. Habe
mir schon überlegt, ob ich bei dem Gericht anrufe und mal
nachfrage, wie der Stand der Dinge ist. Denkst du, dass das
Sinn macht?
Nein, das Gericht macht hier gar nichts mehr. Es hat Dir den Titel zur Durchsetzung Deiner Ansprüche gegeben, durchsetzen mußt Du sie selbst, indem Du Du einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Titels beauftragst. Da es verschiedene Vollstreckungsmöglichkeiten gibt, solltest Du vielleicht auch mal einen Anwalt aufsuchen, der dann die sinnvollste Möglichkeit anleiert.
Ciao, Wotan.
Hi, Wotan hat recht.
Beantrage beim Gericht (wenn du die noch nicht hast) die „vollstreckbare Ausfertigung“ des Titels (beim Rechtspfleger) und geh damit entweder zum Rechtsanwalt (evtl. Kosten) oder jetzt gleich mit dem Urteil das du in der Hand hast zum Jugendamt, dort zum Unterhaltsbeistand, der macht dann alles was nötig ist völlig kostenlos (Ausfertigung beantragen, Gerichtsvollzieher beauftragen, Aufenthalt und Arbeitgeber des Zahlungspflichtigen ermitteln usw. )und würde dann auch den laufenden Eingang der Zahlungen überwachen
Grüße dragonkidd
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Hallo,
neben der Sach- und Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher kann man (am Besten über einen Anwalt, die Kosten hierfür trägt der Schuldner) auch eine Kontopfändung beantragen.
Was bei Unterhaltsforderung ganz praktisch ist : noch nicht allzulang gibt es auch eine sogenannte Dauerpfändung. Wenn im vollstreckbaren Titel z.B. steht, dass dem Unterhaltsberechtigten einmal Summe X und dann monatlich zum 1. die Summe y zustehen, dann überweist die Bank des Zahlungspflichtigen das auch regelmässig - vorausgesetzt, es gibt pfändbare Beträge bei ihm.
Gruss Hans-Jürgen
***
Da war doch ein Anwalt beteiligt, oder ?