Liebe/-r Experte/-in,
Wie lang hat man eigentlich Zeit einen Unterhaltstitel für sein Kind zu beantragen? Gibts da überhaupt ne bestimmte Frist?
Konkret geht es um meinen Lebensgefährten. Er hat mit einer seiner Ex-Freundinnen ein Kind, das jetzt im April 7 Jahre alt wird. Der Unterhaltsvorschuß, dn die Frau für das Kind erhalten hat, ist jetzt ausgelaufen. Es besteht bisher aber noch kein Titel. Und ohne den kann sie meinen Lebensgefährten doch aber nicht verklagen, oder irre ich mich da? Wie lang hat sie ddenn Zeit, einen Titel erstellen zu lassen??
Mit freundlichen Grüßen Constance
Hallo,
ich glaube, hier herrscht bei Dir eine „Begriffsverwirrung“.
Ein Titel ist ein Stück Papier mit dem man sofort den Gerichtsvollzieher losschicken kann um zu pfänden, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht bezahlt.
Entstehen kann ein Titel dadurch, dass man entweder „freiwillig“ vor dem Jugendamt oder dem Notar sich verpflichtet den Betrag X monatlich an Unterhalt zu zahlen. Jugendämter haben hierfür Vordrucke und die Titulierung kostet nichts. Notare beraten neutral und verlangen einen relativ kleinen Betrag.
Die andere Entstehungsart ist, wenn ein Richter in einem Urteil oder Beschluss festlegt, dass man den Betrag X bezahlen muss.
Generell ist es so, dass der Unterhaltsberechtigte (also meist das Kind) ein Anrecht darauf hat, dass der Betrag tituliert wird, selbst wenn man immer pünktlich wie ein Uhrwerk bezahlt hat.
Es besteht bisher aber
noch kein Titel.
Da wäre ich mir nicht so sicher, er soll seine Unterlagen ganz genau durchsehen.
Und ohne den kann sie meinen Lebensgefährten
doch aber nicht verklagen, oder irre ich mich da?
Sie benötigt keinen Titel um zu klagen. Es genügt wenn sie einen Anspruch hat und klagt. Der Richter erstellt dann mit seinem Urteil/Beschluss den Titel. Kostet dann BEIDE Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten.
Wie lang hat
sie ddenn Zeit, einen Titel erstellen zu lassen??
Sie kann jederzeit zum Gericht gehen, wenn der UnterhaltsZAHLER nicht „freiwillig“ beim Jugendamt oder Notar einen Titel erstellt. Gericht prüft dann, ob er leistungsfähig ist und wie hoch der Unterhalt sein wird. Aber wie schon geschrieben, wird er - wenn er zu Unterhalt verurteilt wird - die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zahlen müssen.
Gruß