Unterhaltstitel, 18jähriger

Guten Tag,
ich bin verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Kinder.
Es geht hier um meinen 18jährigen Sohn. Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet.

Wir haben damals beim Jungendamt vereinbart, dass ich den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle persönlich übergebe. Ohne Mitwirken des Jugendamtes.

Als er 18 Jahre alt wurde, wurde ich und die Kindesmutter angeschrieben um zu fragen, ob alle Unterhaltszahlungen bis dato ordnungsgemäß erfolgt sind. Unterhalt wurde auch zwischendurch betragsmäßig angepasst. Das haben wir beide zustimmend beantwortet. Der Sohn bekam dann ein Schreiben, dass er einen Unterhaltstitel anstreben solle.

Nun sind mein Sohn und ich im Streit. Er möchte sich nun einen Titel holen und Unterhalt einklagen.
Ich habe ihm den Führerschein bezahlt und zahle weiterhin jeden Monat 230 € Taschengeld und was er sonst noch so benötigte (Schokoticket, Kleidung, Vereinsbeiträge) Seine Mutter ist verschuldet, deswegen zahle ich alles, was mit dem Jungen zusammenhängt über mein Konto). Er ist noch Schüler.
Meine Frage lautet nun:

Was kommt auf mich zu? Wir haben sonst immer alles unter uns geregelt. Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Wer zahlt die Anwaltskosten?

Meine beiden anderen Kinder sind 2 und 8. Meine Frau arbeitet stundenweise und bekommt ca. 800 € im Monat. Mein Einkommen beläuft sich auf 2.000 € netto.
Wieviel müsste ich sonst für ihn zahlen?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.

Wenn dein Sohn einen Unterhaltstitel anstreben sollte,
dann muss du diesen UNTERSCHREIBEN, oder dass Gericht wird dich dazu nötigen und du muss alle Kosten (Gericht usw.) tragen!! Auch wenn du immer deinen Unterhalt bezahlt hast, dies zählt nicht! Dein Sohn muss nun seinen Unterhalt selbst einfordern, Unterhaltszahlungen sind nun auf das Konto deines Sohnes zu überweisen. Er hat ein Anspruch darauf und nicht mehr an die Kindesmutter!
Versuche einfach mit deinen Sohn eine Außergerichtliche Einigung zu machen auch ohne Jugendamt, die sind nicht deine freunde.
Eine Vereinbarung über Unterhaltzahlung lässt du dann von deinen Anwalt deiner Wahl ausarbeiten.
Eine Kostenlose Beratung beim Gericht kostet auch nur ein paar Euro.
Dein Sohn hat nach dem Gesetz auch über den 18.Lebensjahr, siehe Düsseldorfer Tabelle Grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch bzw. (wenn) 1 Lehre und bei brechtigen ABBRUCH musst du eventuell nochmals weiter zahlen für eine zweite Lehre, mindestens 21.Lebensjahr und noch länger beim Studium. Wenn dein Sohn noch weiter zur Schule geht, dann steht er deinen anderen Kindern gleich bei der Unterhaltsforderung. Wenn jetzt aber die Schule beendet wurde und er eine Ausbildung anfangen möchte
dann ist er zweitrangig bei der Unterhalt Rangfolge, so kommen erst die Kinder die in der Schule sind. Ab 18.Lebensjahr muss nun sich die Mutter auch an Unterhaltzahlungen beteiligen, siehe Gesetz ca. 2009/2010. Solltest du nicht alles verstehen dann, sende mir mal deine E-Mail Adresse… Gruß schnappi

Hallo
Danke für dein vertrauen
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen
tschüss

Hallo,

wenn das volljährige Kind eine ALLGEMEINBILDENDE Schule besucht, unterliegt auch die Mutter der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Der Kindesunterhalt kommt vor der Schuldentilgung.

Taschengeld, Vereinsbeiträge usw. SOFORT einstellen und den Unterhalt - unter qotenmäßiger Anrechnung des mütterlichen Einkommens - akzeptieren.

Den Luxus kann sich Sohnemann in Zukunft von dem Unterhalt leisten.

Ohne dass ich jetzt vom Einkommen abziehbare Positionen (z. B. Arbeitswegekosten) und Unterhaltsleistungen der Mutter berücksichtige, kommt (nach ganz grober Berechnung) folgender Unterhalt zustande:

Kind 2 J.: 333 € abzügl. 1/2 Kindergeld = 241,-- €
Kind 8 J.: 383 € abzügl. 1/2 Kindergeld = 291,-- €
Kind 18 J.: 537 € abzügl. GANZES Kindergeld = 353,-- € Zahlbetrag.

Ab Volljährigkeit wird das ganze Kindergeld vom DüTa-Betrag abgezogen.

Die ganze Berechnung gilt nur so lange wie Sohnemann noch bei Mama wohnt UND die Schule besucht UND noch nicht 21 J. alt ist. Fällt eine Position weg, hat der Vater gegenüber dem Sohn einen Selbstbehalt von 1.150 Euro. Der Unterhalt wird dann also etwas weniger.

Anwalt zahlt der Verlierer.

Gruß

Vielen Dank´!
Das hat mir schonmal weiter geholfen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die 350 € sind dann von mir UND der Kindesmutter zu leisten? Habe ich das so richtig verstanden? Auch wenn er bei ihr wohnt?
Und noch eine kurze Frage, bin nicht meiner jetzigen Ehefrau gegenüber auch unterhaltspflichtig? Aber sie arbeitet stunden weise.
MfG
Siedler