Guten Tag,
ich bin verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Kinder.
Es geht hier um meinen 18jährigen Sohn. Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet.
Wir haben damals beim Jungendamt vereinbart, dass ich den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle persönlich übergebe. Ohne Mitwirken des Jugendamtes.
Als er 18 Jahre alt wurde, wurde ich und die Kindesmutter angeschrieben um zu fragen, ob alle Unterhaltszahlungen bis dato ordnungsgemäß erfolgt sind. Unterhalt wurde auch zwischendurch betragsmäßig angepasst. Das haben wir beide zustimmend beantwortet. Der Sohn bekam dann ein Schreiben, dass er einen Unterhaltstitel anstreben solle.
Nun sind mein Sohn und ich im Streit. Er möchte sich nun einen Titel holen und Unterhalt einklagen.
Ich habe ihm den Führerschein bezahlt und zahle weiterhin jeden Monat 230 € Taschengeld und was er sonst noch so benötigte (Schokoticket, Kleidung, Vereinsbeiträge) Seine Mutter ist verschuldet, deswegen zahle ich alles, was mit dem Jungen zusammenhängt über mein Konto). Er ist noch Schüler.
Meine Frage lautet nun:
Was kommt auf mich zu? Wir haben sonst immer alles unter uns geregelt. Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Wer zahlt die Anwaltskosten?
Meine beiden anderen Kinder sind 2 und 8. Meine Frau arbeitet stundenweise und bekommt ca. 800 € im Monat. Mein Einkommen beläuft sich auf 2.000 € netto.
Wieviel müsste ich sonst für ihn zahlen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.