Hallo,
Nach Beendigung des Studiums entfällt bekanntlich der Unterhalt.
Muss danach der originale Unterhaltstitel in die Hände des KV abgegeben werden, wenn er dies fordern sollte?
Viele Grüße,
Daffi89
Hallo,
Nach Beendigung des Studiums entfällt bekanntlich der Unterhalt.
Muss danach der originale Unterhaltstitel in die Hände des KV abgegeben werden, wenn er dies fordern sollte?
Viele Grüße,
Daffi89
Hallo,
ob müssen weiß ich nicht, man sollte aber. Unter Umständen will der Vater auf der sicheren Seite sein und klagt entweder auf Herausgabe oder aber auf Abänderung des Titels.
Weder „Pfändungsgericht“ noch Gerichtsvollzieher prüfen ob der Titel noch Bestand hat. Der Titel kann also missbräuchlich (trotzdem es keinen Unterhaltsanspruch mehr gibt) verwendet werden. Wenn es bei mir so einen Titel gäbe, würde ich also klagen, wenn er mir nicht zurückgegeben wird.
Abgesehen davon, was willst der ehemalige Student mit dem „alten“ Titel machen? Wände tapezieren?
Gruß
Ingrid