Guten Tag,
ich bin 61 Jahre, alleinstehend, geschieden, 50% schwerbehindert und erhalte seit 2 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von 850,00 Euro netto. Die Rente ist nicht befristet, bzw. endet mit erreichen der Altersrente. Auf Grund meiner Krankheit, bin ich nicht in der Lage eine Zusatzarbeit aufzunehmen. Meine monatlichen Kosten für Miete und Versicherung betragen ca. 300,00 Euro.
Es besteht aus der Zeit, als ich noch beruftätig war, ein Unterhaltstitel gegenüber meiner minderjährigen Tochter (17 Jahre) von monatl. 318,00 Euro. Dieser Unterhaltsverpflichtung bin ich bisher immer nachgekommen, da ich von meiner noch lebenden Mutter teilweise unterstützt wurde. Diese Unterstützung fällt nun weg, und ich bin nicht mehr in der Lage, dieser Unterhaltsforderung nachzukommen. Ich bin bereit einen angemessenen Unterhalt zu zahlen. Was muss ich tun, um diesen Titel abändern zu lassen? Eine Möglichkeit, mir einfach einen Anwalt zu nehmen habe ich nicht. Erstmal vielen Dank
Hallo artcultour,
ich weiß jetzt ehrlich gesagt gar nicht, warum ich dir vermittelt wurde, da ich keine Anwältin bin und diesbezüglich auch nicht so firm, dennoch habe ich mal einiges Recherchiert.
Es gibt eine sogenannte Abänderungsklage, aber das ist natürlich nicht der erste Schritt. Vorher gehst du schlichtweg zum Jugendamt und stellst dort mit deinen Einkommensbescheinigungen und dem Titel, den Antrag auf Überprüfung der Unterhaltshöhe. Die berechnen dann alles neu und gut ist. Denn es wäre ja wahnsinn, wenn du mit diesem Einkommen eine solch Hohe Summe zahlen müsstest.
Dafür brauchst du auch keinen Anwalt, denn wie gesagt, du kannst nur dann Unterhalt zahlen, wenn du dich selbst noch verpflegen kannst. Deine Einbehaltsgrenze liegt glaube ich bei knapp 900 €. Wie gesagt, nimm gleich alles mit zum Jugendamt. Ich bin mir sicher das dir dort kompetent geholfen wird.
Liebe Grüße
Hedwig (die hofft das sie auch etwas helfen konnte)
Hallo Hedwig,
erst einmal herzlichen Dank für deinen Hinweis. Ich werde mich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Mal sehen ob Sie mir helfen können. Nochmals danke, und einen schönen Tag.
Beste Grüße
Rolf
Hallo artcultour,
zuerst einmal, bist du eigentlich von der Unterhaltszahlung befgreit, die Selbstbehaltgrenze liegt zischen 900-1000 Euro, nur was darüber ist kann zur Zahlung herangezogen werden.
Sie können den Titel ohne RA abändern lassen, beim Familiengericht, welches den Titel erlassen hat. Hier mögliche Paragrafen dafür §§ 323 ZPO , 23b GVG.
RA können sie einschalten mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, dieser steht Ihnen aufgrund ihres Einkommens zu. Schein beantragen, RA für beratung aufsuchen, übernimmt der den Fall klärt er sämtliche weiteren Kosten mit dem AG ab, ohne das Sie sich darum kümmern müssen. Aufgrund ihrer Behinderung und der Pensionierung sollten sie allerdings sowieso schon vom Unterhalt befreit sein, da sich ihre Lage scheinbar nicht mehr ändern wird und sie wieder in Vollarbeit gehen könnten.
Wichtig, ich bin kein Rechtsanwalt und mache diese angaben aufgrund persönlicher Erfahrungen und beruflichen Erfahrungen.
Ich hoffe Ihnen trotzdem helfen zu können und wünsche Ihnen alles Gute
mfg