angenommen ein Vater mußte für sein Kind Unterhalt zahlen. Der Anspruch wurde auch tituliert. Die Betreuungssituation hat sich geändert und er praktiziert seit einigen Monaten das Wechselmodel. Auf Unterhaltszahlungen wird seit dem verzichtet. Hierrüber ist das JA als Beistand informiert.
Ich denke mal das der Unterhaltstitel trotzdem seine Gültigkeit behält?
Könnte die Mutter nun einfach die Unterhaltszahlung fordern, auf welche Sie zuvor verzichtet hat?
Kann der Vater den Titel irgendwie „los werden“?
hallo,
das Kind muss am JA auf seinen Titel verzichten, ansonsten kann es passieren das der nette Vater (muss nicht sein aber es gibt welche…) mit einem Gerichtstermin in der Tasche den Titel zurückfordert und das 18 Jahre alte Kind auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Das alles nur weil das Kind bei Ausbildungsbeginn (davon wusste der Vater und er hat seit dem Zeitpunkt sowieso nicht mehr gezahlt)dachte das wenn die Zahlungen sowieso eingestellt sind, alles gut wäre… dem war nicht so…
ob die mutter nun unterhaltszahlung forder kann, auch wenn sie davor verzichtet hat weiß ich nicht.