Hallo,
wenn die jetzige Arbeit ein Vollzeitjob ist, kommt sie vermutlich mit der Klage nicht durch. Ein Unterhaltspflichtiger mit Vollzeitjob hat ab Januar 2013 einen Selbstbehalt von 1.000 Euro.
Unterhaltsvorschuss läuft nicht automatisch als Schulden auf. Bei Vollzeitjob und trotzdem geringen Einkommen gilt dann § 1603 BGB. Allerdings halten sich viele Unterhaltsvorschusskassen nicht unbedingt an diesen Paragrafen.
Achtung: keine Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub oder ähnliches akzeptieren. Damit akzeptiert man gleichzeitig, dass man zahlen muss.
Gruß