Unterhaltstitel vom JA, jetzt will sie mehr

Hallo,

ich bin von meiner Frau seit einem Jahr getrennt.
wir haben einen 2 jährigen sohn.
sie wollte unterhalt und den " unterhaltstitel vom JA" hab ich akzeptiert. dieser Titel ist Fest. ich muss da wegen meiner finanzielle lage 83 euro zahlen… ich verdiene netto ca 1100 euro und bin in der Privatinsolvenz
jetzt zu meiner Frage:
ich habe einen brief von ihrer anwältin bekommen wonach ich den mindestumsatz zahlen soll sonst verklagt sie mich

ich hab doch aber so ein titel und der wurde doch nicht ohne grund berechnet

kommt sie damit durch? kann sie mich auf mehr verklagen?

wenn sie jetzt zusätzlich unterhaltsvorschuss beantragt muss ich den dann zurückzahlen? mache ich also neue schulden?

Ich komm aus dem Geschreibsel nicht so ganz klar.

Also, du verdienst 1100,- Euro, hast einen 2 jährigen Sohn und zahlst 83,- Euro auf die Privatinsolvenz oder auf den Unterhaltstitel vom Jugendamt ?,…na ja,…eigentlich egal.

Ich denke deinen Eigenbehalt wird ein Richter irgendwo zwischen 800 und 1000 Euro festlegen. Das heißt, im ungünstigsten Fall müßtest du 300,- Euro,…im günstigsten Fall 100,- Euro zahlen.

Um die genaue Zahl zu bekommen, bleibt dir der Weg zum Gericht nicht erspart.

Wenn du aber kein Gerichtsverfahren durchlaufen möchtest,…versuch dich doch mit deiner Frau auf einen Mittelwert zu einigen. Das wären 200 Euro Unterhalt für deinen Sohn. Dann hättest du noch 900 Euro für dich. Neue Schulden in der Privatinsolvenz wirst du nicht regeln können. Welche Bank würde dir denn noch Geld geben ? …ich denke, nicht eine Einzige.

Versuch dich mit deiner Frau außergerichtlich zu einigen. Ist nevenschonender, außerdem willst du sicher hin und wieder mal deinen Sohn sehen ?,…das ist das erste was Frauen machen,…sie entziehen dem Vater die Kinder. Erklär ihr deine Situation und lass dir von ihr unterschreiben, dass sie für die Zukunft auf weiter Unterhaltsforderungen für sie und den gemeinsamen Sohn verzichtet und sie für ihren Sohn den Rest übernimmt.

Das hättest du wenigstens für die Zukunft etwas mehr Ruhe vor ihr und du kannst selbst entscheiden deinem Sohn etwas zukommen zu lassen, wenn es dir danach ist.

Vielleicht macht sie es ja.

ich habe einen unterhaltstitel vom jugendamt von 83 euro, also das muss ich als unterhalt zahlen und das tue ich ja auch… jetzt will sie auf einmal mehr…kommt sie damit durch? weil ich bezahl doch den unterhalt den mir das Jugendamt auferlegt hat
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Klar kommt die damit durch.

Vor Gericht wird ein bestehender Titel geprüft und notfals abgeändert. Das kann nach oben oder auch nach unten passieren.

Wenn du also 83 Euro dem Jugendamt bereits bezahlst, dann kannst du die von deinem Nettoeinkommen abziehen, genau so deine Fahrtauslagen zur Arbeit hin und zurück, Arbeitskleidung…u.s.w… Angenommen du brauchst 100 Euro im Monat um zu deiner Arbeit zu kommen, und 83 Euro bezahlst du bereits,…dann bleiben dir noch 917,- Euro.

Wenn das alles so ist, wie jetzt angenommen,…würde ich jetzt einfach mal sagen,…ist die Warscheinlichkeit sehr hoch, dass du nichts mehr zahlen musst.

Aber wie gesagt, das kommt auf den Richter an. Der kann dir sogar noch einen zumutbaren Wochenend Job auferlegen und dir einfach mal noch 200 Euro drauf rechnen.

Wenn du aber aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen,…natürlich mit ärztlichem Attest, nachweisen kannst, dass eine WE Arbeit unzumutbar wäre,…dann halt vielleicht nicht mehr.

Die andere Seite kann vor Gericht nichts verlieren, nur gewinnen. Also was sollte sie abhalten, vor Gericht zu ziehen ?

Notfalls mußt du sie ziehen lassen und auf ein gutes Ergebnis für dich hoffen.

Hallo ich habe zwar keine Ahnung (bin kein Anwalt)
meine persönliche Meinung,einen nackten Mann kann man
nichts mehr wegnehmen.
Google bitte nach der Höhe deines Selbstbehaltes.
Tschüß viel Erfolg

normalerweise musst du mindestens 170 euro zahlen,wenn du das nicht aufbringen kannst,wird dir der rest als schulden angerechnet,die du irgendwann,falls du zahlen kannst,zurückzahlen musst.
die kann dich verklagen ,aber das wird ihr nichts bringen,da du einen selbsterhalt von 1050 euro hast.

Hallo,
normalerweise wird kein Gericht unter den Selbstbehalt von 950 euro jemanden zu mehr Unterhalt verklagen.
Vor allem seh ich darin keinen Sinn, weil Ihre Exfrau vermutlich nur einen Minimalbetrag an Unterhaltserhöhung erreichen kann. Außerdem kann Unterhalt nur alle 2 Jahre neu angerechnet werden.
Alles Gute

Hallo,

das Jugendamt kann und wird pfänden. In der Düsseldorfer Tabelle heisst es BIS 1500 Euro, wenn Sie weniger verdienen wird man Ihnen nahe legen sich eine weitere Arbeitsstelle zu suchen. Das ist nicht meine Meinung, so ist es Gesetz. In der Tabelle wird auch gerechnet, dass Sie für sich und zwei weitere Personen unterhaltspflichtig sind. Man kann sie also auch „netter Weise“ eine Stufe höher einstufen. DAS JUGENDAMT kann alles, auch wenn diese nichts alles dürfen.
In Ihrem Falle würde ich sehr vorsichtig sein, denn normal müssen Sie auch Unterhalt der Mutter zahlen, bis Ihr Kind 3 Jahre alt ist.
Sie werden monatlich 225 Euro Kindesunterhalt zahlen müssen, da wird kein Gericht der Welt zu einem anderen Betrag kommen. Bei Kindesunterhalt kann man Sie weit unter 900 Euro Selbsterhalt setzen, was sicher auch gemacht wird. Im Titel steht auch nur ein % Satz und bis 1500 liegen Sie immer bei dem Mindestsatz.
Einen Vorschuss wird die Mutter nicht bekommen, Sie haben ja genug Geld und das werden die auch pfänden.
Man sollte übrigens nie beim Jugendamt die Urkunde unterschreiben, lieber dieses kostenlos einen anwalt machen lassen, denn dieser Titel ist mindestens bis zum 18tem Lebensjahr des Kindes gültig und sollten Sie mal wirklich einmal weniger verdienen, dann müssen Sie erst vor Gericht die Herabsetzung erklagen.Solange müssen Sie immer den Betrag bezahlen.
Wir haben leider das gleiche Problem, einen Kontakt will das Kind aus erster Beziehung meines Mannes nicht haben, wir müssen nur zahlen. In dem Moment wie wir geheiratet haben (er war nie mit der Mutter verheiratet)und mein Mann natürlich in einer anderen Steuerklasse kam und meine beiden Kinder mit zur Hälfte auf seiner Steuerkarte bekam (ca. 600 Euro mehr monatlich verdient), wurde der Unterhalt genau von dem Lohn berechnet. Mein Einkommen zählt zwar nicht mit, aber ich, wie auch meine Kinder werde auch nicht mit berechnet. das war dann mal schnell 80 Euro mehr Unterhalt für das Kind bezahlen, da konnten wir nichts dran machen. Selbst einen Anwalt haben wir eingeschaltet, was die Kosten nur noch höher machte.
Ich schicke Ihnen mal einen Link von einer sehr interessanten Seite mit. Glauben Sie mir, Sie werden zahlen müssen.
Auch wird die Anwältin Sie nicht verklagen, Sie haben den Titel beim JA unterschrieben, die gehen morgen zum Gericht und die Pfändung liegt übermorgen vor. Sie haben doch auch den Titel zu Hause… lesen Sie sich den mal richtig durch, es steht da auch drin das man Sie ohne weiteres sofort pfänden kann und wird. Ich wünsche Ihnen viel Glück, wir kennen das Ganze schon lange, dass Kind ist jetzt 17 und wir zahlen jeden Monat 400 Euro, wissen selber nicht wovon wir noch leben sollen.
Da lernt man für einen Fehler das ganze Leben zu zahlen!
http://www.das-maennermagazin.com/blog/jugendamt-bei…

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen

lisa

Hallo,

steht in der Jugendamtsurkunde nicht, bis wann diese Vereinbarung gültig ist?
Wenn es sich nicht um einen dynamischen Titel handelt, steht es der Kindesmutter natürlich frei, jederzeit durch ein Gerichtsverfahren einen Titel zu erwirken.

Bei dem Mindestunterhalt werden erhebliche Anforderungen an den Barunterhaltspflichtigen gestellt, nämlich, dass er den Unterhalt seines minderjährigen Kindes auch durch Neben- oder Sonntagsarbeit sicherstellt. Ein Gerichtsverfahren wäre eine sehr unsichere Geschichte und würde nach den von Ihnen hier gemachten Angaben evtl. zum Nachteil für Sie ausgehen.

Der Freibetrag für einen erwärbstätigen Unterhaltspflichtigen betragt nach Düsseldorfer Tabelle 1.000 €
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pr…

Von Ihren 1.100 € netto dürfen sie 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen, so dass sie rein rechnerisch den Unterhalt nicht leisten können.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo! Die Anwältin droht nur auf Glück. Können Sie ignorieren. Unterhaltsvorschuß kann Ihre EX aber beantragen und das sind dann Ihre Schulden. Das sind dann so 130 euro oder etwas mehr oder weniger. Sie können sich beim JA erkundigen wieviel das ist und wenn Sie wollen oder können gleich den Betrag bezahlen. Sonst hätten Sie Schulden monatlich um 40 Euro. Sie müssen es zahlen sobald Sie können. Da kommen Sie nicht drumherum. Also soweit hat die Anwältin doch recht. Verklagen kann sie Sie nicht. Es ist halt so ,daß Ihre EX den Anspruch auf diesen mindestumsatz oder wie auch immer der heißt hat. Also mindestens so hoch wie der Unterhaltsvorschuß wäre. Das holt sie von Ihnen so oder so. Selavi. Wenn Sie sich beide aber um das Kind kümmern bekommt Ihre EX keinen Vorschuß. Da ist es egal welche Regelung Sie beide getrofen haben. 50 50 oder 30 70 . Ob das kind nur zwei Tage die Woche bei Ihnen ist oder Mehr es ist egal beim Vorschuß. Demnach würde es bei dem Titel bleiben. Fragen Sie ruhig wenn was nicht verständlich ist. Viel Glück.

wie meinen sie das mit dem beide ums kind kümmern?
also ich sehe ihn und versuche viel da zu sein…
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Hallo! Dann ist die Mutter nicht die einzige Bezugsperson. Ist der Sohn auch mal bei Ihnen in der Wohnung? Hat er da seine Spielsachen? Man zahlt ja Unterhalt weil das Kind Zeit und Geld kostet. Sich um das Kind kümmern ist eine Leistung. Diese Leistung kann in verschiedener weise erbracht werden. Wenn das Kind bei Ihnen ist möchte es auch mal was essen. Und Sie kaufen auch mal einen Traktor für das Kind. Und Sie verbringen Zeit mit dem Kind. Das sind Leistungen die Sie erbringen. Sie können sogar einen Teil vom Kindergeld verlangen. Ich würde aber nicht zu weit gehen erstmal. Wenn Sie z.b sich zur hälfte um das Kind kümmern hebt sich der Unterhaltsanspruch auf.Dann muß es aber richtig 50 50 Regelung sein. Regelmäßig 3 Tage bei Ihnen 4 Tage bei Mama dann andersrum.Schulgeld Kleider alles geteilt.Solange es nicht so regelmäßig ist, bleibt die Hauptbezugsperson und der Entscheidungstreffer die Mutter und Sie sind der Unterhaltspflichtiger. Jugendamt interresiert das aber nicht wieviel Sie sich an Erziehung beteiligen. Die müssen wissen das Sie es tun. Dann hat Ihre EX keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß.Sie wird den Antrag stellen und Sie müssen Widerspruch erheben und denen mitteilen, daß Sie sich auch um das Kind kümmern. Und Sie haben das Recht auf Umgang mit Ihrem Kind.

ja ich hab hier spielsachen, ein bett und und und… ich hole ihn immer am we zu mir bzw wenn sie mich lässt

Ein Titel kann alles 2 Jahre überprüft werden, sofern sich an deiner Einkommensituation nichts geändert hat dürfte sich auch am Titel nichts ändern.
Ob Unterhaltsschulden auflaufen wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt solltest du beim jugendamt erfragen.

Krümelchen

Mehr kann sie nicht bekommen,dein Selbstbehalt von 1000€ bleibt bestehen.Sie kann Unterhaltvorschuss beantragen.Da dieser aber geringer ist als der Unterhalt den du eigentlich zahlen müßtest,wird nicht viel heraus kommen.Den Unterhalt müßtest du nachzahlen,wenn du mehr Verdienst.

Hallo,du hast einen Titel,nicht ohne Grund und der schützt in diesem Fall auch dich,d.h. du wirst dich auf weitere Forderungen nicht einlassen müssen.
Hier ist klar der Selbstbehalt geregelt und den erreichst du schon.
Ferner kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen,den sie auch bekommen könnte,wobei du diesen dann nach Ende deiner Insolvenz zurückzahlen mußt.Das Jugendamt kommt aber dann ungefragt auf dich zu.

Hallo,

also bei 1100,-€ netto, ohne weitere Verpflichtungen, ist sie im Recht, denn dann steht ihr mehr zu.
Denn erst kommt der Kindesunterhalt, dann die Insolvenz.
LG

Aber hab ich nicht nen gewissen selbstbehalt

Ja, bei bis zu 1500,-€ netto, sind das 1000,-€ zzgl. 5% Aufwandsentschädigung.
Der Regelsatz sieht hier einen Monatsunterhalt von 317,-€ vor, abzüglich des halben Kindergeldes in Höhe von 92,-€, allerdings nur dann, wenn die Mutter das gesamte Kindergeld bekommt.
Allerdings kommt bei dir eine Mangelquote zum Einsatz, da du 1100,-€ verdienst, d.h., dass der monatliche Unterhalt sogar noch geringer ausfallen würde- 45,-€.
Allerdings kann man dich dazu verdonnern, dir noch einen 400,-€ Job zu suchen, um den Unterhalt komplett zahlen zu können, da du ja bei einem Verdienst von 1500,-€ ohne Probleme den Regelsatz von 317,-€ bzw. 225,-€ zahlen könntest.
LG

Aber hab ich nicht nen gewissen selbstbehalt