mal angenommen eine Frau hat vor 2 Monaten den Unterhalt überprüfen lassen und er wurde vom Jugendamt auf einen gewissen Betrag festgesetzt. Just einen Monat später verdient dieser Exmann aber plötzlich weniger und teilt das dem Amt mit. Muss es dann neu berechnet werden selbst wenn der Mann noch nicht mal den Mindestunterhalt zahlt??
Das würde mich echt mal interessieren. Vielen Dank im voraus für eure Gedanken dazu
ja, weil sich offenbar die leistungsfähigkeit des schuldner dadurch ändert und unterhaltsansprüche dort enden, wo das existenzminimum des schuldner unterschritten wird…
Ja, das ist mir ja auch klar. Aber ist ein unterhaltspflichtiger Mann nicht auch verpflichtet alles zu tun genug Geld zu verdienen damit er seinen Unterhalt zahlen kann. Zur Not einen Nebenjob? Dazu hat man bei einer Teilzeitstelle ja Zeit.
hier steht nirgends etwas von teilzeitbeschäftigung…
natürlich muss er seine arbeitskraft voll einbringen; tut er dies nicht und es liegt eine obliegenheitsverletzung vor, dann hat der schuldner fiktive einkünfte…