Mein Sohn (16) wohnt seit Ende 2009 bei seinem Vater. Das zuständige Jugendamt hat mich vorweg gebeten einen Mindestunterhalt in Höhe von 334,-- € zu zahlen und um Nachweise meiner Einkünfte gebeten. Da ich selbstständig bin, habe ich die Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre vorgelegt, die belegen, dass ich noch unter dem Selbstbehalt von 900,-- € liege.
Ungeachtet dessen bin ich nach Eingang der Unterlagen vom dortigen Jugendamt aufgefordert worden weiterhin die 334,-- € zu zahlen und eine Unterhaltsurkunde über diesen Betrag aufnehmen zu lassen.
Meine Frage ist nun ob ich trotz des zu geringen Einkommens dazu verpflichtet bin eine Unterhaltsurkunde über diesen Betrag aufnehmen zu lassen und ich die bereits gezahlten 334,-- € zurückfordern darf, die ich zunächst einmal gezahlt habe um meinen guten Willen zu zeigen.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Ayala
Hallo, tut mir leid, hatte ein PC Problem, doch leider kann ich Dir hierzu nichts sagen, da ich seit 10 Jahren in Teneriffa lebe.
Viel Erfolg
Sonja
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