Unterhaltsurkunde Kind

Hallo zusammen,

ein nicht verheiratetes Paar mit einem nicht volljährigen Kind und gemeinsamen Sorgerecht trennt sich. Das Kind wohnt bei seiner Mutter.

Das JA fordert den Vater auf eine Unterhaltsurkunde abzulegen. Die Mutter besteht nicht darauf das er dies macht.

Würde trotzdem von Seite des JA einen Klage gegen den Vater zur Erstellung der Urkunde eingereicht werden?

Unter welchen vorraussetzungen würde diese Klage scheitern?

Besten Dank im vorraus
xrax

Hallo,

warum besteht die Mutter nicht darauf, dass ein Titel angefertigt wird? Wie kommt das Jugendamt denn sonst dazu, einfach einen Titel anzufordern?

Das Jugendamt wird nicht ohne Auftrag der Mutter aktiv. Die Mutter hat eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. Bedeutet vereinfacht, das Jugendamt agiert jetzt wie ein Anwalt.

Die andere Alternative ist, dass sie Unterhaltsvorschuß für das Kind beim Jugendamt beantragt hat. Dabei gibt sie automatisch dem Jugendamt die Vollmacht, dass das Jugendamt den „vorgeschossenen Unterhalt“ beim anderen Elternteil wieder eintreibt.

Also hat die Mutter das auch hier durchaus veranlasst.

Kein Jugendamt geht ohne Anlass her und mischt sich in die Unterhaltsangelegenheit ein. Es benötigt immer einen Auftrag.

Wenn die Mutter den Titel nicht will, braucht sie dem Jugendamt nur das „Mandat“ zu entziehen. Allerdings bekommt sie dann auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wissen macht Ah!

Danke für die Info. Die Mutter hat Unterhaltsvorschuss erhalten und inzwischen die Vollmacht zurück gezogen.

Besten Dank
xrax

Die andere Alternative ist, dass sie Unterhaltsvorschuß für
das Kind beim Jugendamt beantragt hat. Dabei gibt sie
automatisch dem Jugendamt die Vollmacht, dass das Jugendamt
den „vorgeschossenen Unterhalt“ beim anderen Elternteil wieder
eintreibt.

Hallo,

den Unterhaltsvorschuss wird der Vater auch ohne Urkunde zurückzahlen müssen.

Aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 7 Unterhaltsvorschussgesetz wird das Jugendamt bei fehlender Urkunde einen Mahnbescheid erwirken und die Zahlung ggfs durch Pfändung erzwingen.

grüsse
dragonkidd

Ja, ist klar. Ich kenn einen Fall da sinds 50,–/Monat für die nächsten 13 Jahre.

Danke für die Info.

Gruß
xrax

den Unterhaltsvorschuss wird der Vater auch ohne Urkunde
zurückzahlen müssen.