Unterhaltsurkunde

Wie kann man erfahren wie lange und wie man eine Unterhaltsurkunde aufheben kann, gibt es ein Möglichkeit dazu eine genaue aussage zu treffen?
Danke für die Info

Hallo,

Wie kann man erfahren wie lange und wie man eine
Unterhaltsurkunde aufheben kann, gibt es ein Möglichkeit dazu
eine genaue aussage zu treffen?
Danke für die Info

Habe heute wohl irgendwelche Verständnisprobleme. Die Frage verstehe ich nämlich nicht und versuche sie zu interpretieren.

Du willst wissen, wie lange eine Unterhalturkunde gilt - also wie lange man mit ihr pfänden und wie man sie abändern (evtl. auf Null stellen) kann?

Wenn meine Interpretation richtig ist: um welchen Unterhalt handelt es sich?

Also die Geschichte ein wenig ausführlicher erzählen.

Gruß
Ingrid

Es geht um die URKUNDE über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung.
Es gibt mehrere Aussagen doch keine die fundiert ist, eine heisst das sie nur von dem kind aufgehoben werden kann…

Wenn man keine veranlassung hat weiterhin zu bezahlen, muss man doch eine Möglichkeit ahben das aufzuheben doch muss ich genau wissen, nach beendigung des 18 Lebensjahres oder schriftlich vom Kind…!

Danke

Es geht um die URKUNDE über die Verpflichtung zur
Unterhaltsleistung.

Es gibt mehrere Aussagen doch keine die fundiert ist, eine
heisst das sie nur von dem kind aufgehoben werden kann…

und wenn das Kind minderjährig ist vom betreuenden Elternteil oder Vormund.

Wenn man keine veranlassung hat weiterhin zu bezahlen, muss
man doch eine Möglichkeit ahben das aufzuheben doch muss ich
genau wissen, nach beendigung des 18 Lebensjahres oder
schriftlich vom Kind…!

Warum keine Veranlassung mehr? Ist das Kind tot oder hat Millionen geerbt?
Wenn das Kind minderjährig ist, gilt der Unterhaltsverzicht vom Kind nicht.
Wenn es wichtige Gründe gibt - die wir hier wegen mangelnder Information nicht kennen - kann man bei Gericht eine Abänderungsklage machen.

Wichtige Gründe sind hier zwingend vorgeschrieben. Und zwar die Gründe, die ein Gericht anerkennt und nicht die, die ein barunterhaltspflichtiger Elternteil als wichtig zu erkennen meint.

Wenn der Titel nicht bis zum 18. Lebensjahr befristet ist, gilt er weiter. Auch hier muss man ein gerichtliches Abänderungsverfahren machen. Vorher sinnvollerweise Auskunft vom Kind über die eigenen Einkünfte und die Einkünfte des (bisher) betreuenden Elternteiles verlangen.

Gruß
Ingrid