Unterhaltsurteil - Titel?

Hallo,

angenommen jemand wird laut Gerichtsbeschluss „verurteilt“ Summe X als Ehegattenunterhalt ab Monat Y zu zahlen.
Das geld geht aber beim Berechtigten nicht ein.

Welche Möglichkeiten hat der Berechtigte „sein“ Geld zu bekommen?

Gruß

Bori

Wenn es ein Urteil gibt ist es in der Regel ein Titel und pfändbar. Desahlb kann man die Forderung, den Titel, Anschrift und Daten, eventuell Arbeitgeberanschrift, des säumigen Unterhaltszahler an einen Gerichtsvollzieher geben, der dann pfänden geht. So war es zumindest bis vor 4 Jahren noch.

ein passendes Formular bekommt man über eine Beraungsstelle beim Gericht

man könnte auch reden.
Hi,

mus denn immer gleich die Keule rausgeholt werden?
Mein Vorschlag ist, erstmal mit dem EX reden.
Manchmal gibt es ganz simple Gründe, die die Frau verstehen könnte.

Wenn das nicht geht oder weiterhilft eine Nachfrist setzen.

Ansonsten dann wie von Dir vorgeschlagen.

Versetz Dich mal in die Lage des EX.

GvC

Tja, wenn man jahrelang einen zahlungsunwilligen EX-Mann hatte, der auf reden nicht reagierte, blieb keine andere Wahl als über einen Pfändungsversuch an den Unterhalt zu kommen, denn die wenigsten Mütter können einfach so kulant sein und, egal aus welchen Gründen nicht bezahlt wurde, auf den Unterhalt verzichten. Kinder können nicht von Luft und Liebe leben sondern brauchen Nahrungsmittel und Kleidung.

Guten Tag,

danke für die Beiträge.

Aber es ging im Ehegattenunterhalt und wir leben im 21. Jahrhundert…
Da kann es auch mal sein dass die Frau an den Mann zahlen muss…
Meines Wissens wird Kindesunterhalt vom Jugendamt vorgestreckt, während ein Erwachsener es halt anders regeln muss.
Grüße
Bori

Sorry, es ging aus der Frage nicht hervor um welche Art Unterhalt es sich handelt. Nur zur Info: Kindesunterhalt wird vom Amt längstens bis zum 12. Lebensjahr und höchstens für 6 Jahre vorgestreckt.