Eine 2006 geschlossene nacheheliche, titulierte Unterhaltsvereinbarung endete mit dem Eintritt des Unterhaltschuldners in den Beamtenruhestand Mite dieses Jahres. Dieser zahlt den Unterhalt trotzdem weiter und hat nun beim Familiengericht beantragt dass besagter Unterhalt bei seiner Pension, welche um den, der Exehefrau bei der Scheidung zugesprochenen Vesorgungsausgleich gekürzt wurde, ausgesetzt wird, solange diese selber noch keine Rente bezieht
Dummerweise ist es ihm entgangen, dass die Exehefrau sehr wohl selber schon Rente bezieht und seinem Antrag deshalb nicht stattgegeben werden kann. Darüber sind das Familiengericht und er zwischenzeitlich informiert Dennoch zahlt er weiterhin monatlich diesen Unterhalt.
Nun die Frage…warum hört er nicht einfach auf zu zahlen? Was will er wohl damit bezwecken?
In der Vereinbarung heisst es wörtlich…die monatliche Unterhaltszahlung endet mit Eintritt in den Ruhestand des Unterhaltsschuldners. Danach findet eine vollständige Neuberechnung auf Verlangen einer Partei statt.
Weder er noch die Exehefrau haben eine Neuberechnung beim Familiengericht gefordert…es wurde von Seiten der Exehefrau auch nicht auf Weiterzahlung geklagt.
Gibt es da irgendeine Klausel im Unterhaltsrecht , weswegen er nicht aufhört zu zahlen?
Aus purer Freundlichkeit wird er es doch sicher nicht tun.